Teilerfolg für Verurteilten in Münchner Parkhausmordfall von 2008
Im auch 16 Jahre nach dem Urteil umstrittenen spektakulären Fall um den sogenannten Münchner Parkhausmord hat der verurteilte Benedikt T. einen Erfolg erreicht. Das Landgericht Augsburg erklärte den neuerlichen Wiederaufnahmeantrag des rechtskräftig als Mörder verurteilten und inzwischen aus der Haft entlassenen T. in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung in zwei Punkten für zulässig. Dies bedeutet noch kein Wiederaufnahmeverfahren, die Chancen für T. erhöhten sich dadurch aber.