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Schleswig-Holstein Rauchen in Kneipen wieder erlaubt

In den Eckkneipen von Schleswig-Holstein darf vorerst wieder geraucht werden. Das Verwaltungsgericht gab damit vier Lübecker Gastwirten von typischen Stammkneipen ohne Angestellte Recht, die in ihren Lokalen keinen separaten Raucherraum einrichten konnten.

Im Streit um die neuen Rauchverbote haben Gastwirte vor Gericht einen weiteren Teilerfolg erzielt. Auch in Schleswig-Holstein darf bis aus weiteres in kleinen Eckkneipen wieder geraucht werden. Das Verwaltungsgericht Schleswig gab am Mittwoch einer entsprechenden Klage im Eilverfahren statt.

Gilt nur in Kneipen ohne Angestellten

Voraussetzung ist, dass keine Angestellten beschäftigt werden. Zuvor hatte die Justiz bereits in Sachsen und Rheinland-Pfalz vorläufig erlaubt, dass in kleinen Kneipen mit nur einem Raum wieder zur Zigarette gegriffen werden darf. Im Saarland darf in Wasserpfeifen-Cafés wieder geraucht werden.

Das Gericht in Schleswig äußerte verfassungsrechtliche Bedenken an dem seit Jahresbeginn geltenden Nichtraucherschutzgesetz, weil es keine Ausnahmeregelung für Gaststätten vorsieht, die keinen getrennten Raucherbereich einrichten können. Gegen das Gesetz haben vier Gastwirtinnen aus Lübeck geklagt, die sich durch die Regelung in einer existenzbedrohenden Notlage sehen. Gegen den Beschluss (Az. 12 B 13/08) ist Beschwerde vor dem schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht möglich.

DPA/AP AP DPA

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