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Anspruch auf Sterbehilfe Der lange Kampf des Herrn Koch um den Tod seiner Frau

Ein Witwer aus Braunschweig klagt seit Jahren für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Am Donnerstag erzielte er vor dem Menschenrechts-Gerichtshof einen Teilerfolg - zumindest in formaler Hinsicht.

Der Gerichtshof hat sein Urteil gesprochen - doch für Ulrich Koch ist der Fall noch lange nicht zu Ende: "Es wird wohl erneut ein langer Atem gefordert sein, aber ich werde weitermachen", sagt der 69-Jährige. Mehr als sieben Jahre ist es her, dass er mit seiner gelähmten Frau in die Schweiz fuhr, um ihr, wie er sagt, einen würdevollen Tod zu ermöglichen. Nach einem Sturz war sie querschnittsgelähmt, sie konnte nicht allein atmen, schmerzhafte Krämpfe schüttelten sie. Ärzte prognostizierten ihr zwar eine Lebenserwartung von weiteren 10 bis 15 Jahren, aber keine Hoffnung auf Besserung.

In einer Wohnung des Sterbehilfe-Vereins Dignitas nahm die damals 53-Jährige dann das tödliche Natrium-Pentobarbital zu sich, mit einem eigens konstruierten Mechanismus, da sie sich nicht bewegen konnte. Die deutschen Behörden hatten seiner Frau das tödliche Medikament verweigert - und seither klagt Ulrich Koch, um wenigstens im Nachhinein feststellen zu lassen, dass seine Frau ein Recht auf das Gift gehabt hätte. Die deutschen Gerichte wiesen seine Klagen ab, er könne nicht in ihrem Namen klagen. Schließlich legte er Beschwerde in Straßburg ein, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

EGMR rügt deutsche Gerichte: nicht ausreichend geprüft

Am Donnerstag verkündete der EGMR sein Urteil in der Sache "Koch gegen Deutschland" - doch die Straßburger Richter hielten sich zurück: Sie rügen nur, dass die deutschen Gerichte den Fall nicht ausreichend geprüft hätten. Wegen der engen persönlichen Verbindung zu seiner Frau sei Koch durch die Entscheidung der Behörden auch in seinen eigenen Rechten betroffen. Das hätten die deutschen Gerichte berücksichtigen müssen. Deshalb spricht der EGMR Koch einen symbolischen Schadenersatz von 2500 Euro zu, außerdem mehr als 26.000 Euro für die Prozesskosten.

Ob es jedoch einen Anspruch auf Sterbehilfe gibt, ein Recht auf ein tödliches Gift - dazu sagt der EGMR nichts. Hierüber müssten zuerst deutsche Gerichte entscheiden. "Wir bedauern es, sind aber bereit, den Weg weiter zusammen zu gehen - notfalls wieder bis Europa", kündigt Kochs Anwalt an. Als nächsten Schritt will er prüfen, ob Rechtsmittel beim EGMR eingelegt werden. Anschließend wird sich wohl das Verwaltungsgericht in Köln noch einmal mit dem Braunschweiger Fall beschäftigen müssen.

Keine Rechtssicherheit: Viele Ärzte verweigern Hilfe

Möglicherweise sind die Aussichten vor deutschen Gerichten sogar besser, als wenn der EGMR die Sache selbst entschieden hätte. Denn die Straßburger Richter stellen fest, dass es in den Mitgliedsstaaten der Menschenrechtskonvention keinen Konsens darüber gibt, ob Beihilfe zum Suizid zulässig ist. Nur in vier von 42 Staaten dürfen Ärzte ihren Patienten ein tödliches Medikament verschreiben. Und im vergangenen Jahr hatte der EGMR in einem Fall aus der Schweiz entschieden, dass Kranke jedenfalls keinen Anspruch darauf haben, ohne Rezept ein Gift zu bekommen.

Eine Entscheidung in seinem Sinn würde auch für viele Ärzte eine Rechtssicherheit bringen, meint Koch. "Damals war keiner der Ärzte bereit zu helfen, hatte keiner den Mut. Ich habe gemerkt, wie unsicher die Ärzte sind", erinnert er sich.

"Natürlich hatte ich andere Hoffnungen, aber ich empfinde die Entscheidung nicht als Niederlage", sagt der Witwer. Den Kampf nochmals aufnehmen zu müssen, das sei sehr ermüdend: "Aber ich sehe mich in der Pflicht." Seine Frau war Rechtsanwalts- und Notargehilfin, sie sei sehr strikt und klar gewesen. Solange er noch eine Chance auf Erfolg seiner Klage sieht, werde er weiterkämpfen. "Meine Familie und Freunde geben mir die Kraft", sagt er. "Ich denke auch an meine Frau, die vielleicht von oben zusieht."

Anita Pöhlig und Jochen Neumeyer, DPA DPA

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