Brandenburgs Ex-Innenminister Rainer Speer (SPD) muss sich in einem gewissen Umfang Berichte über sein Privatleben gefallen lassen. Das hat das Kammergericht Berlin am Montag entschieden. Allerdings setzte es dafür einen engen Rahmen: So darf aus privaten E-Mails des SPD-Politikers nur zitiert werden, wenn ein Zusammenhang besteht zu den Umständen, die zu seinem Rücktritt geführt haben, betonten die Richter. Wörtliche oder indirekte Zitate sind dabei aber verboten, sagte ein Sprecher. Damit hat Speer gegen den Verlag Axel Springer AG einen Teilerfolg errungen. Er wollte eigentlich Berichte über sein Privatleben ganz unterbinden.
Speer war im September 2010 nach Berichten über eine Unterhaltsaffäre als Minister zurückgetreten. Später gab der 51-Jährige zu, Vater eines unehelichen Kindes zu sein und jahrelang keinen Unterhalt gezahlt zu haben. Die Mutter des Kindes hatte stattdessen Unterhalt vom Staat bezogen. Bekannt wurde die Affäre durch Berichte der "Bild"-Zeitung, die sich auf E-Mails von Speer und seiner früheren Geliebten stützten.