Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat am Oberlandesgericht Hamm das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Das Gericht verkündete am Mittwoch die entsprechende Entscheidung. Geklagt hatte eine junge Frau, deren Mutter sich per Samenbank anonym hatte befruchten lassen.
Vor dem Landgericht Essen hatte die Klägerin in erster Instanz keinen Erfolg. Der beklagte Mediziner berief sich auch darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die heute 22 Jahre alte Klägerin geboren war.
Seit den siebziger Jahren sind etwa 100.000 Kinder in Deutschland durch eine Samenspende gezeugt worden. Bereits 1989 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Aber: Aus diesem Urteil wurde bis heute keine gesetzliche Regelung zur Dokumentation der Spenderdaten abgeleitet.