Video Bundesverfassungsgericht: Wahlrechtsreform von 2020 entspricht Verfassung

Video: Bundesverfassungsgericht: Wahlrechtsreform von 2020 entspricht Verfassung
STORY: "Der zulässige Normenkontrollantrag ist nicht begründet. Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle werden die zur Überprüfung gestellten Normen ohne Bindung an die erhobenen Rügen unter allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten überprüft. Diese Prüfung ergibt, dass Artikel 1 Nummer 3 bis 5 Bundeswahlgesetzänderungsgesetz sowohl mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot als auch mit den Grundsätzen der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien vereinbar ist. Auch mit Blick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der zur Überprüfung gestellten Normen ergeben sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken." So sprach am Mittwochvormittag Doris König, Vorsitzende des Senats des Bundesverfassungsgerichts. Hintergrund war die 2020 verabschiedete Wahlrechtsreform. 216 Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken, die damals alle in der Opposition waren, hatten geklagt. Die Reform hatte das Ziel, den durch Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer gewordenen Bundestag zu verkleinern. Bei der Reform 2020 wurde ins Gesetz geschrieben, dass es in bestimmten Fällen keine Ausgleichsmandate mehr gibt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen. Die Ausgleichsmandate für die anderen Parteien sollten sicherstellen, dass am Ende die Sitzverteilung dem Stimmenverhältnis entspricht. Nach den damals beschlossenen Regeln fand dann auch 2021 die Bundestagswahl statt – sie bildeten damit die Grundlage für die aktuelle Zusammensetzung des Parlaments. 
216 Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken, die damals alle in der Opposition waren, hatten geklagt.

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