Am Dienstag haben Experten vor dem Haushaltsausschuss des Bundestages ihre Einschätzung zur aktuellen Finanzsituation des Bundes abgegeben.
Video Nach Haushaltssperre - Ausschuss hört Experten

STORY: Nach der Ankündigung einer Haushaltssperre für alle Ministerien durch das Bundesfinanzministerium am Montagabend richtete sich am Dienstag die Aufmerksamkeit auf eine öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses im Bundestag. Hier gaben Finanzexperten in einer Anhörung ihre Einschätzungen zum Bundeshaushalt ab: Jens Südekum, Wirtschaftswissenschaftler: „Der Kernhaushalt ist ausverhandelt und kann aus meiner Sicht deswegen auch vorläufig verabschiedet werden. Vorläufig in dem Sinne, als dass ich natürlich aus dem KTF-Urteil, aus dem Ausgabenstopp beim KTF natürlich schon kurzfristig Implikationen ergeben werden für den Kernhaushalt. Es wird ja um die Frage gehen, was passiert mit den KTF-Projekten? Gibt es eine alternative Finanzierung? Entweder indem man entsprechende Kürzungen im Kernhaushalt an anderer Stelle vornimmt oder indem man die Einnahmenbasis im Kernhaushalt entsprechend erweitert. Sei es durch Steuererhöhungen oder durch andere zulässige Formen der Kreditaufnahme.“ Hanno Kube, Steuerrechtler: „Also die Beschlussreife des Haushalts 24: Dann würde ich es natürlich so sehen, dass diese Beschlussreife nicht vorliegt. Das liegt zum einen daran, dass die 60 Milliarden aus dem KTF geklärt werden müssen. Es müssen ja Ausgaben gestrichen werden, müssen Ausgaben in den Kernhaushalt übernommen werden. Ebenso muss geklärt werden, eben habe ich es angesprochen, wie die Ausgaben aus dem WSF 23 und dann Anfang 24 finanziert werden. Darüber hinaus müssen wegen des Jährlichkeitsprinzips für Kreditaufnahmen alle Sondervermögen nachgebessert werden, nachberechnet werden mit Auswirkungen auf die zulässige Nettoneuverschuldung in 23 und 24. Eben auch mit Auswirkungen auf das Kontrollkonto über die Zeit.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung am Mittwoch 60 Milliarden Euro gestrichen, weil die Übertragung nicht genutzter Corona-Kredite auf den Klimafonds verfassungswidrig war. Das Geld fehlt der Regierung nun. Hinzu kommen weitere Klarstellungen des Gerichts zur Schuldenbremse im Grundgesetz und zur Rechtmäßigkeit von Krediten, die auch Folgen für den laufenden Haushalt und den Etat 2024 haben könnten.