Horb am Neckar Staatsanwalt verdächtigt Kranführer der fahrlässigen Tötung

Zwei Polizistinnen stehen neben einer abgestürzten Kran-Gondel in Horb am Neckar (Baden-Württemberg)
Die Ermittlungen nach dem Absturz einer Kran-Gondel in Horb am Neckar (Archivbild) deuten in eine erste Richtung
© Christoph Schmidt / DPA
In Horb am Neckar sind drei Bauarbeiter mit einer Gondel abgestürzt und tödlich verunglückt. Nun droht dem Kranführer auf der Brückenbaustelle ein Strafverfahren.

Nach dem Gondelabsturz mit drei Toten auf einer Baustelle in Horb am Neckar in Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Kranführer wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Das teilte die Anklagebehörde in Rottweil mit. Auf der Baustelle waren am 20. Mai drei Männer in einer Transportgondel in den Tod gestürzt, zwei Polen und ein Deutscher. Die Männer im Alter zwischen 40 und 46 Jahren waren sofort tot. Die an einem Kran hängende Transportgondel hätte sie auf einen Brückenpfeiler auf der Baustelle an der Hochbrücke Horb bringen sollen.

Menschliches Versagen in Horb am Neckar?

Es habe sich der Verdacht weiter verdichtet, dass sich die Kranflasche, zu der ein Haken gehöre, an querlaufenden Drahtseilen verfangen habe und das Kranseil dadurch gerissen sei. Am Haken hing die Transportgondel mit den drei Arbeitern. Derzeit lägen Hinweise auf menschliches Versagen vor. Zuständig für die Beförderung der Personengondel an jenem Tag war ein 36 Jahre alter Kranführer, gegen den jetzt ermittelt wird. Die Arbeiten an der Baustelle laufen nach kurzer Unterbrechung inzwischen weiter.

DPA
tkr

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