Erstmals seit der Reform des Paragrafen 219a ist eine Ärztin einem Medienbericht zufolge rechtskräftig verurteilt worden. Das bereits im Juni vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte Urteil gegen die Berliner Ärztin Bettina Gaber, die auf ihrer Webseite darüber informiert habe, dass und in welcher Form sie Abtreibungen durchführe, sei rechtskräftig geworden, berichtete die Berliner Zeitung "taz" am Donnerstag.
Dem Bericht zufolge verwarf das Kammergericht die Revision der Medizinerin. Auch der Anwalt von Gaber bestätigte demnach, dass der Rechtsweg ausgeschöpft sei. Die Ärztin erwäge aber eine Verfassungsbeschwerde. Gaber muss nun eine Geldstrafe von 2.000 Euro zahlen, da sie auf ihrer Website darauf hinwies, dass "auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre" zu den Leistungen ihrer Praxis gehöre.
Reformierter Paragraf 219a erlaubt keine weiteren Informationen
Der reformierte Paragraf 219a gilt seit März. Er sollte Klarheit schaffen, wann Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen straflos über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Demnach dürfen Ärzte seitdem über die Tatsache informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen, aber selbst keine weiteren Informationen zu dem Schwangerschaftsabbruch geben. Bundesweit für Aufsehen sorgte der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die wegen ihrer Homepage zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Diese Verurteilung wurde aber aufgehoben, am 12. Dezember wird der Fall neu verhandelt.