Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) dringt auf eine Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden, sagte Paus den Funke-Zeitungen. In der Koalition gibt es allerdings Vorbehalte: Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, bewertete Paus' Vorstoß skeptisch. Die oppositionelle Union wies ihn in scharfer Form zurück.
Neue Diskussion über Paragraf 218
Für sie sei das Strafgesetzbuch "nicht der richtige Ort, das zu regeln", sagte Paus. "Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?", fragte die Grünen-Politikerin. "Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?"
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Grundpfeiler des Menschenrechts auf reproduktive Selbstbestimmung seien neben dem Zugang zu sicheren und erschwinglichen Verhütungsmitteln auch die Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie einer selbstbestimmten und sicheren Schwangerschaft und Geburt, sagte die Ministerin. "Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden."
Schwangerschaftsabbruch ist weiterhin Straftat
Die Ampel-Koalition wolle daher in dieser Legislaturperiode prüfen, wie Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches aussehen könnten. Dazu werde eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt, "um genau diese hoch komplexen juristischen Fragen zu klären".
Nach der aktuellen Regelung sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland generell strafbar, bleiben aber unter bestimmten Bedingungen – unter anderem nach einer verpflichtenden Beratung und bei einer Durchführung bis zur 12. Schwangerschaftswoche – straffrei.
Die Einsetzung einer Kommission zur Erörterung einer Neuregelung wurde im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart. Bislang ist allerdings unklar, wann das Gremium tatsächlich seine Arbeit aufnehmen wird. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage der Funke-Zeitungen, die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Kommission sei noch nicht abgeschlossen. Ein konkreter Zeitpunkt für die Errichtung der Kommission stehe noch nicht fest.

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Paragraf 218 des Strafgesetzbuches im Wortlaut
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft
Bei der FDP stieß der Vorstoß von Paus auf Bedenken. Der aktuell geltende Strafrechtsparagraf 218 stelle "als Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion einen gelungenen Kompromiss" dar, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. "Aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen stehe ich einem Aufkündigen des Kompromisses äußerst skeptisch gegenüber."
Abschaffungs-Forderungen auch aus der SPD
Beim Koalitionspartner SPD waren dagegen in den vergangenen Monaten wiederholt Forderungen nach einer kompletten Abschaffung des Paragrafen 218 laut geworden – etwa von Juso-Chefin Jessica Rosenberg und von der Bundestagsabgeordneten Cansel Kiziltepe.
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), warnte Ministern Paus vor einer weiteren Lockerung des Abtreibungsrechts. "Die Forderung nach der Abschaffung des Paragrafen 218 ist für mich das völlig falsche Signal und kommt zur Unzeit", sagte die CSU-Politikerin der Nachrichtenagentur AFP. Neben dem Selbstbestimmungsrecht der Frau müsse auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt werden. "Ich wünsche mir, dass wir viel mehr darüber sprechen, wie Schwangeren ein Leben mit dem Kind ermöglicht werden kann."