Zum Start der Wassersportsaison Harte Strafen drohen: Wasserschutzpolizei warnt vor Fahrten unter falscher Flagge

Bundesflagge ohne Bundesadler
So ist's richtig: Bundesflagge ohne Bundesadler vor Hiddensee
© Jens Büttner / DPA-Zentralbild / Picture Alliance
Flagge ist nicht gleich Flagge: Darauf weist die Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern zu Beginn der Wassersportsaison hin und fordert von den Skippern die korrekte Beflaggung ihrer Boote. Die Dunkelziffer bei Verstößen ist hoch, es drohen empfindliche Strafen.

Es droht eine Gefängnisstrafe von bis zu einem halben Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. Ein Kavaliersdelikt ist ein Verstoß gegen das Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz) nicht.

Im vergangenen Jahr sei es in Mecklenburg-Vorpommern entlang der Ostseeküste und auf den Binnengewässern "vermehrt zu Feststellungen von Verstößen gegen das Flaggenrecht durch Sportbootführer" gekommen, teilt die Wasserschutzpolizei des Landes mit. Sie warnt daher zu Beginn der neuen Wassersportsaison die Freizeitkapitäne ausdrücklich vor Falschbeflaggungen ihrer Boote – denn Flagge ist nicht gleich Flagge.

Flaggenverstöße schlugen "hohe Wellen"

Laut Norddeutschem Rundfunk mussten 2019 insgesamt 21 Bootsführer eine Strafe zahlen. Die Zahl der unentdeckten Verstöße sei laut Wasserschutzpolizei um ein Vielfaches höher.

In einem Flyer, der unter anderem an Anlegestellen verteilt werden soll, weisen die Ordnungshüter auf häufige Fehler beim der Setzen der Bootsflagge hin und zeigen legale Alternativen auf. Insbesondere die Verwendung von Flaggen mit Bundes- oder Landeswappen ist offenbar ein "beliebter" Verstoß. Dabei ist die Sache klar: Solche Wappen dürfen nur von staatlichen Institutionen geführt werden. 

Also gilt für die Wassersportler: Schwarz-Rot-Gold am Heck ja, der Bundesadler ist aber tabu. Bei der Landesflagge gilt entsprechend: Sie darf nicht den mecklenburgischen Stier und den pommerschen Greif zeigen sondern nur die Farbkombination aus Ultramarineblau, Weiß, Gelb, Weiß und Zinnoberrot. Das Fachmagazin "Yacht" berichtete im vergangenen Jahr unter anderem von drei Fällen erwischter Schiffseigner in der Marina von Boltenhagen an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns. Sie hätten verbotenerweise die Dienstflagge des Bundeslandes geführt. Der Einsatz der Beamten habe für "Empörung" und "Aufregung" gesorgt und "hohe Wellen" geschlagen.

Flaggen
Die Bundes- und Landesflagge (im Beispiel Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) auf der linken Seite sind erlaubt, die Dienstflaggen mit Wappen dürfen Freizeitskipper nicht setzen
© stern

Außerdem gilt: Die Freizeitskipper müssen für einen ordentlichen Zustand der Flagge sorgen. Eine zerrissene oder stark verschmutze Flagge am Heck, bei der das Erkennen erschwert ist, muss ersetzt werden.

Und es gibt noch einen weitere Fallstrick, auf den die Wasserschutzpolizei hinweist: "Die sogenannte Europaflagge ist im Sinne des Seevölkerrechts keine Nationalflagge." Das heißt: "Die Europaflagge darf nur zusätzlich geführt werden, aber nicht an der Stelle, an der die Bundesflagge gesetzt ist oder gesetzt wird." Eine Europaflagge, in die Farben der Bundesflagge eingearbeitet sind darf, dagegen von Sportbooten gesetzt werden.

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