In der Slowakei müssen sich künftig auch Fußgänger an ein Tempolimit halten. Das sieht eine Novelle des Verkehrsgesetzes vor, die das Parlament in Bratislava am Dienstagnachmittag beschloss. Demnach darf man sich künftig auf Gehwegen im Ortsgebiet nicht schneller als mit sechs Kilometern pro Stunde fortbewegen. Das Gesetz tritt mit 1. Januar 2026 in Kraft.
"Das Hauptziel ist es, angesichts sich häufender Zusammenstöße mit Rollerfahrern die Sicherheit auf den Gehwegen zu erhöhen", begründete der Parlamentsabgeordnete und ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vazny von der linksnationalen Partei Richtung – Slowakische Sozialdemokratie (Smer-SSD) den von ihm vorgelegten Gesetzesantrag. Die neue Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für Fußgänger ebenso wie für Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer sowie Radfahrer, die in der Slowakei auch die Gehwege benutzen dürfen.
Tempolimit für Fußgänger sorgt für Kopfschütteln
Dass das Tempolimit ausdrücklich auch für Fußgänger gilt, sorgte vor dem Parlamentsbeschluss für manches Kopfschütteln und für Witze im Internet, wie etwa die Scherzfrage: "Kann ich in eine Radarfalle tappen, wenn ich noch schnell meinen Autobus erwischen will?"
Befürworter verwiesen jedoch darauf, dass Autofahrer nicht rechtzeitig anhalten könnten, wenn jemand unerwartet schnell über einen Zebrastreifen laufe und dass auch Fußgänger an vielen Zusammenstößen mit Rollerfahrern mit schuld seien.