Neues Gesetz Tempolimit für Fußgänger in der Slowakei kommt doch nicht

In der Slowakei wird es doch keine Geschwindigkeitsbeschränkung für Fußgänger geben
In der Slowakei wird es doch keine Geschwindigkeitsbeschränkung für Fußgänger geben
© Jennifer Brückner / DPA
Ein neues Gesetz soll Fußgänger auf Gehwegen in der Slowakei schützen. Weil es aber missverständlich formuliert ist, wird es zum Gespött im Netz. Jetzt folgt die Klarstellung.

Anders als zunächst vielfach angenommen, wird es in der Slowakei künftig doch kein Tempolimit für Fußgänger geben. Am Mittwochabend stellte der Abgeordnete Lubomir Vazny, der den Gesetzesentwurf formuliert hatte, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen STVR klar, dass die Kritik und Scherze auf einem Missverständnis beruhten. Es drohe kein Tempolimit für Fußgänger, sondern für alle anderen, die sich auf Gehwegen bewegten. Zuvor hatten politische Debatten den Eindruck erweckt, ein Tempolimit würde auch für Fußgänger gelten.

Fußgänger müssen sich in der Slowakei nicht an Tempolimit halten

Die am Dienstag von einer Parlamentsmehrheit angenommene Gesetzesnovelle definiert erstmals eine sogenannte «Gehgeschwindigkeit» von sechs Kilometern pro Stunde und legt diese in mehreren weiteren Paragrafen als Tempolimit für Verkehrsteilnehmer fest, die unter bestimmten Umständen Gehwege benutzen dürfen.

Das sei aber nicht so zu verstehen, dass sich die Fußgänger selbst an dieses Tempolimit von sechs km/h zu halten hätten, erklärte Vazny. Zweck der Bestimmung sei, dass zum Schutz der Fußgänger alle diejenigen Verkehrsteilnehmer, die zum Beispiel als Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer oder Radfahrer Gehwege benutzten, sich nicht viel schneller als Fußgänger bewegen dürften - also nur im Rahmen dieser als Richtwert festgelegten «Gehgeschwindigkeit».

DPA
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