Die Tierrettung gehört zu den Aufgaben der Feuerwehr genauso wie die Befreiung von Menschen aus Notlagen oder die Bekämpfung von Bränden. In ganz Deutschland rücken Feuerwehrleute täglich Dutzende Male aus, um Haustieren zu helfen oder Wildtiere zu retten – ob es das Eichhörnchen ist, das im Gullydeckel feststeckt, das im Graben eingesackte Pferd oder die berühmte Katze, die allein nicht mehr vom Baum herunterkommt.
Legt man – nicht ganz aktuelle Zahlen – zugrunde, gibt es in ganz Deutschland täglich gut 120 Rettungseinsätze für Tiere, wobei auch mitgezählt wird, wenn die Einsatzkräfte der bundesweit gut 23.000 Feuerwehren wegen Insekten alarmiert werden. Der Deutsche Feuerwehrverband hat im Jahr 2020 insgesamt knapp 45.000 solcher Einsätze gezählt.
Vierbeiner nicht richtig beaufsichtigt? Dann kann nach der Tierrettung eine Rechnung fällig werden
Für Besitzer von Haustieren kann es teuer werden, wenn die Feuerwehr für den vierbeinigen Liebling ausrückt. Berühmt wurde beispielsweise ein Fall aus Berlin aus dem Jahr 2012: Damals befreite die Feuerwehr in einer achtstündigen Aktion einen Terrier aus einem Dachsbau – was die Halterin am Ende 10.000 Euro kostete.
Die Kosten für Tierrettungen können bundesweit stark variieren, da jede Gemeinde selbst festlegt, wie viel ihre Feuerwehr dafür in Rechnung stellen darf. Generell richten sich die Gebühren danach, wie viel Personal und Gerät im Einsatz war und wie lange dieser dauerte.
In Hamburg erregte zuletzt eine Gebührenpflicht für Tierrettungen Aufsehen, die seit Januar 2021 gilt. Als Begründing für deren Einführung wurden damals die steigenden Kosten für den Steuerzahler angeführt. Wildtiere werden auch weiter kostenlos gerettet, denn sie haben ja keine Besitzer, denen man eine Rechnung schicken könnte. Aus Hamburg liegen inzwischen einige exemplarische Kosten für Tierrettungen vor.
Eingeführt worden war die Gebühr in der norddeutschen Metropole, weil die Zahl der Tierrettungen in der Hansestadt zuletzt stark gestiegen war – auf gut 1000 im Jahr. Das Kriterium für die Erhebung einer Gebühr ist Presseberichten zufolge, ob ein Halter die Aufsicht über sein Tier verloren hat.
Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass man keine Gebühr zahlt, wenn man die Feuerwehr ruft, weil ein fremdes Tier in Not ist. Denn für einen solchen Einsatz muss dann ebenfalls der jeweilige Besitzer zahlen.
Quellen: Hamburgische Bürgerschaft, "Hamburger Abendblatt", "Mopo", "Bild.de", "TZ" Deutscher Feuerwehr Verband, "Tag 24"