Wespen sind zwar nützliche Tierchen, aber leider auch nervig. Gleich mehrere Beispiele aus den letzten Tagen zeigen eindrucksvoll, wie man nicht versuchen sollte, die Insekten loszuwerden. Etwa am jetzt Donnerstagabend: Da versuchte der 37-jährige Mieter eines mehr als hundert Jahre alten Bauernhauses in Vielank in Mecklenburg-Vorpommern, mit einem Gasbrenner ein Wespennest zu zerstören. Bei seinem rabiaten Vorgehen setzte er nur leider den Dachstuhl in Brand. Erst wollte der Mann das Feuer allein löschen, musste dann aber die Feuerwehr rufen. Schaden: 50.000 Euro.
Wenige Tage zuvor, am Sonntag, kam ein 63-Jähriger aus der Nähe von Karlsruhe auf die gleiche Idee und fackelte bei der Aktion seine Gartenhütte ab. Die zehn Quadratmeter große Hütte in Ettlingen brannte bis auf die Bodenplatte nieder, wie die Polizei mitteilte. Das Feuer habe auch auf umliegende Bäume und angrenzende Maisfelder übergegriffen. Die Feuerwehr brauchte bis zum späten Abend, um verbliebene Glutnester zu löschen. Verletzt wurde niemand - es entstand allerdings ein Schaden in Höhe von 15.000 Euro.
Einer versuchte es mit einer Lötlampe
Bereits vor zwei Wochen wollte ein Mann aus Blumenholz, ebenfalls in Mecklenburg, ebenfalls mit purer Flammengewalt die Tiere loswerden. Er nahm dazu eine Lötlampe und setzte den Dachkasten seines Hauses in Brand. Schaden: 2000 Euro.
Übrigens: Wespennester dürfen zwar bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes, insbesondere einer Gefahr für die Gesundheit, beseitigt werden. Manche Wespenart ist jedoch besonders geschützt. Ohne triftigen Grund dürfen Wespen wie alle wilden Tiere laut Paragraph 39 Absatz 14 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht in ihrer Entwicklung gestört werden, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland erklärt.
Wie man mit Wespen richtig umgeht, dazu hat der Naturschutzbund (NABU) auf seiner Webseite jede Menge Tipps. Das Abbrennen der Nester gehört übrigens nicht dazu...