Zügigere Entscheidungen
Von 2014 an entscheiden die EU-Mitgliedsländer im Rat nach der doppelten Mehrheit. Diese ist dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Die bisher nach dem EU-Vertrag von Nizza auf alle Länder aufgeteilten 345 Stimmen werden dann abgeschafft. Polen hatte bisher mit 27 nur zwei Stimmen weniger als Deutschland, obwohl es nur knapp halb so viele Einwohner hat. Die Regel von Nizza kann auf Wunsch eines Staates bei Abstimmungen noch bis 2017 angewandt werden.
Zu mehr Themenfeldern als bisher können Beschlüsse mit Mehrheit statt mit Einstimmigkeit gefasst werden. Ausgenommen davon sind die Innen-, Steuer- und Sozialpolitik sowie die Auswärtigen Beziehungen.
Ab 2014 stellt nicht länger jeder Mitgliedstaat einen EU-Kommissar. Nur zwei Drittel der Länder sind noch vertreten und müssen sich abwechseln. Bei 27 Ländern wären das 18 Kommissare.
Mehr Demokratie
Die nationalen Parlamente werden künftig acht statt bisher sechs Wochen vor einem geplanten Rechtsakt der EU informiert und können Einspruch erheben, wenn sie nationale Zuständigkeiten gefährdet sehen. Das Europäische Parlament entscheidet künftig gemeinsam mit dem Rat über fast alle Regulierungen. Das Parlament wählt auch den Präsidenten der Kommission.
Die Bürger können über ein Volksbegehren mit mindestens einer Million Unterschriften die EU-Kommission mit einer Gesetzgebung beauftragen.
Bessere Vertretung gegenüber dem Ausland
Mit der Schaffung eines einzigen Postens soll das bisherige Nebeneinander eines Außenkommissars und eines Außenbeauftragten beendet werden und die EU international ein Gesicht erhalten. Das Amt heißt aber nicht EU-Außenminister, sondern "Hoher Vertreter". Er ist zugleich Vizepräsident der Kommission.
Für mehr Kontinuität der politischen Führung inner- wie außerhalb der Union soll außerdem der für zweieinhalb Jahre gewählte ständige Ratspräsident sorgen. Bisher wechselt die oberste politische Führung alle sechs Monate unter den Mitgliedsländern mit der Ratspräsidentschaft. Diese Rotation bleibt bestehen, so dass die Vorsitzenden der Ministerräte halbjährlich rotieren.