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Freispruch in "Bunga-Bunga-Affäre" Berlusconi erfährt von Urteil im Altersheim

Im Prozess um Amtsmissbrauch und Sex mit der minderjährigen Prostituierten "Ruby" wurde Italiens Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi freigesprochen. Damit entgeht er einer langen Haftstrafe - vorerst.

Italiens ehemaliger Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist im "Ruby"-Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Damit kippte das Mailänder Gericht am Freitag in dem auch als "Bunga-Bunga-Affäre" bekanntgewordenen Verfahren überraschend eine siebenjährige Haftstrafe, zu der der skandalumwitterte Multimilliardär im vergangenen Jahr verurteilt worden war.

Damals wurde dem 77-Jährigen vorgeworfen, für Sex mit der als Ruby bekannten Nachtclubtänzerin Kharima El Mahrough gezahlt zu haben, als diese noch unter 18 war. Außerdem soll er seine Macht missbraucht haben, als er sich für ihre Entlassung aus dem Polizeigewahrsam einsetzte. Sie war im Zusammenhang mit Diebstahlvorwürfen festgenommen worden.

Berufung noch möglich

Das Urteil fiel am Freitag nach dreistündigen Beratungen des Gerichts in Mailand. Es ist allerdings nicht rechtskräftig, eine weitere Berufung vor dem Kassationsgericht ist möglich.

Der Medienzar leistete am Freitag seinen wöchentlichen Sozialdienst in einem Seniorenzentrum bei Mailand ab, den er für seine Verurteilung wegen Steuerbetrugs leisten muss. Im August vergangenen Jahres war Berlusconi im Mediaset-Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt worden, die Strafe wurde wegen einer Amnestieregelung jedoch auf ein Jahr reduziert.

ono/AFP/DPA/Reuters DPA Reuters

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