Urteil des EuGH Sicherheitsverwahrung verstößt gegen Menschenrechtskonvention

Der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat heute entschieden, dass die Praxis der nachträglichen Sicherheitsverwahrung, wie sie in Deutschland praktiziert wird, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.

Deutschland hat mit der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung für einen Gewaltverbrecher gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Mit diesem Urteil gab das Straßburger Gericht am Donnerstag einem mehrfach verurteilten Verbrecher Recht. Ihm muss Deutschland nun 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Die Straßburger Richter entschieden über die Beschwerde eines mehrfach verurteilten Gewaltverbrechers. Er wird in Haft gehalten, obwohl er die eigentliche Strafe seit mehr als acht Jahren verbüßt hat. Der 52-Jährige wirft Deutschland einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben vor. Er macht auch geltend, das Gesetz über die Sicherungsverwahrung aus dem Jahre 1998 sei in seinem Fall nachträglich angewandt worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies mit dem Argument gebilligt, die Öffentlichkeit müsse vor gefährlichen Tätern geschützt werden.

AFP
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