In vier Fällen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Praxis der Sicherheitsverwahrung gerügt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Praxis der Sicherungsverwahrung in Deutschland abermals als rechtswidrig gerügt. Die Straßburger Richter gaben damit am Donnerstag vier Gewaltverbrechern Recht, die nach der Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen in Sicherungsverwahrung gehalten werden. Das Gericht stellte Verstöße gegen das Grundrecht auf Freiheit und das Rückwirkungsverbot ("Keine Strafe ohne Gesetz") fest.