Urteil in Australien Gericht bewilligt dritte Geschlechtsangabe

Weiblich, männlich oder ein X? Letzteres steht für "intersexuell". Australier können es sich bereits in den Pass eintragen lassen. Nun entschied ein Gericht, dies bei allen Dokumenten zu erlauben.

Ein australisches Gericht hat erstmals beschlossen, dass ein Mensch in amtlichen Formularen etwa von Standesämtern nicht als männlich oder weiblich eingeordnet werden muss. Wie die Zeitung "Sydney Morning Herald" berichtet, kassierte das Berufungsgericht des Bundesstaates New South Wales am Freitag eine anderslautende Entscheidung. Norrie May-Welby hatte gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts geklagt. Norrie wurde als Mann geboren, unterzog sich aber 1983 einer Operation und beschloss, weder als Mann noch als Frau zu leben.

Das Richtergremium erklärte in dem am Freitag abgeschlossenen Verfahren, das Wort Geschlecht habe nicht die binäre Bedeutung "männlich" oder "weiblich".

In Pässen können Australier bereits seit Jahren ein drittes Geschlecht angeben. Die Richtlinien des Außenministeriums erlauben ein X für "intersexuell" neben dem herkömmlichen M ("männlich") und F ("weiblich") in den Pässen. Bei intersexuellen Menschen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen.

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cob/DPA