Gefangene im US-Lager Guantànamo dürfen nicht vor amerikanischen Bundesgerichten gegen ihre Inhaftierung klagen. Das entschied ein Bezirks-Berufungsgericht in der Hauptstadt Washington. Das Urteil gilt als wichtiger Sieg für US-Präsident Bush.
Im juristischen Streit um die verschärften Anti-Terror-Gesetze hat US-Präsident George W. Bush einen wichtigen Sieg errungen. Ein US-Berufungsgericht bestätigte eine Gesetzesvorschrift, derzufolge Gefangenen im Lager Guantanamo auf Kuba das Recht verweigert wird, gegen ihre Inhaftierung vor einem US-Bundesgericht zu klagen. "Bundesgerichte haben in diesen Fällen keine Zuständigkeit", schrieb Richter A. Raymond Randolph in der Urteilsbegründung. Anwälte von Guantanamo-Häftlingen hatten argumentiert, mit der Klageverweigerung werde gegen die US-Verfassung verstoßen.
- Zurzeit sind rund 395 Gefangene auf dem US-Militärstützpunkt in Guantanamo inhaftiert. Die ersten Gefangenen wurden vor mehr als fünf Jahren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 dorthin gebracht.
- Das Gesetz war notwendig geworden, weil das Oberste Gericht der USA die ursprünglich von der Regierung eingesetzten Militärtribunale für Guantanamo-Häftlinge für illegal erklärte. Das im Oktober von der damaligen republikanischen Kongressmehrheit verabschiedete Gesetz erlaubt unter anderem, Verdächtige mit Methoden zu verhören, die Menschenrechtlern zufolge an Folter grenzen. Außerdem versagte es den Gefangenen das Recht, gegen ihre Inhaftierung vor Bundesgerichten zu klagen.