Der neue Personalausweis wird für die Bürger teurer als ursprünglich geplant. Das Bundesinnenministerium teilte am Frautag in Berlin mit, dass auf Bitten der Länder die vorgesehene Gebührenbefreiung für 16- bis 18-Jährige entfällt. Dies hatte der Bundesrat mit Blick auf die maroden Gemeindehaushalte verlangt. Das Innenministerium erklärte, die Änderungswünsche seien nachvollziehbar. Sie bedeuteten aber "eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger".
Nach Angaben des Ministeriums wurden in die Gebührenverordnung auf Wunsch des Bundesrats folgende Änderungen aufgenommen: Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung für diese Zielgruppe.
Zudem wird auf Bitten des Bundesrats auf eine Befreiung beziehungsweise Ermäßigung bei Bedürftigkeit für Gebühren im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet. Die Gebühr für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der PIN im Bürgeramt und das Entsperren der Online-Ausweisfunktion beträgt nun für alle 6 Euro.
"Auch mit den geänderten Gebührentatbeständen bewegt sich der neue Personalausweis weiter im Mittelfeld bei den Kosten für vergleichbare Dokumente in anderen europäischen Staaten", erklärte das Bundesinnenministerium.
Den neuen Ausweis im Scheckkartenformat gibt es ab 1. November. Er kann auch Fingerabdrücke und eine digitale Unterschrift speichern. Nach Ausstellung ist der neue Personalausweis 6 Jahre bei Antragstellern bis 24 Jahren beziehungsweise 10 Jahre bei älteren Personen gültig.