Die früheren RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Diese Entscheidung gab der Bundesgerichtshofs (BGH) bekannt. Der 3. Strafsenat hob damit eine Entscheidung des BGH-Ermittlungsrichters auf, der die früheren Terroristen mit der Haft zu Aussagen im noch immer nicht restlos aufgeklärten Mordfall Buback zwingen wollte. Damit gab das Gericht den Beschwerden der einstigen RAF-Mitglieder statt.
Hintergrund sind neuerliche Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen das frühere RAF-Mitglied Stefan Wisniewski, der als möglicher Schütze bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern im Jahr 1977 genannt worden war. Nach den Worten des BGH-Strafsenats haben Klar, Mohnhaupt und Folkerts hier ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht, weil sie sich durch die Aussagen selbst belasten könnten. Zwar sind alle drei bereits wegen des Buback-Attentats verurteilt worden. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass sie bei der sogenannten "Offensive 77" an anderen RAF-Verbrechen in jener Zeit beteiligt gewesen seien, argumentierte das Gericht.
Die drei ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts gelten als Schlüsselfiguren der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF). Auf das Konto der Terrororganisation gehen zahlreiche Morde.