BGH-Urteil Anwalt hofft auf Klars Entlassung

Von Christian Eckl
Der Anwalt des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar sieht im Urteil des Bundesgerichtshofes ein "positives Signal" für eine vorzeitige Entlassung seines Mandaten. Der Sohn des Opfers, Michael Buback, fordert dagegen stern.de-Interview mehr Aufklärungsarbeit vom Staat.

Der Bundsgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine angeordnete Beugehaft gegen die drei Ex-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt nicht vollstreckt werden darf. Klar-Anwalt Heinz-Jürgen Schneider bewertet dies als Zeichen für das Haftentlassungsverfahren seines Mandanten. "Juristisch hat das zwar nichts miteinander zu tun", sagte Schneider stern.de. Doch die Entscheidung des BGH "setzt ein positives Signal, dass mein Mandant nach so vielen Jahren in Haft endlich entlassen wird." Derzeit prüft das Oberlandesgericht Stuttgart, ob Klar nach von 26 Jahren Haft vorzeitig entlassen werden kann.

Schneider konnte noch keinen persönlichen Kontakt mit seinem Mandanten herstellen: "Ich habe in der Haftanstalt angerufen, aber wahrscheinlich wird Christian Klar die Entscheidung wie beim Gnadengesuch auch aus dem Radio erfahren", so Schneider.

Auch Knut Folkerts Rechtsanwältin Ulrike Halm fühlt sich von der Entscheidung des BGH bestätigt: "Mein Mandant hat von Anfang an kooperiert. Als er eine Ladung erhalten hat zur Vernehmung, ist er sofort hingegangen", sagte sie. Für sie habe es auch keinen Grund gegeben, Beugehaft anzuordnen. Folkerts droht eine weitere Haftstrafe, weil die niederländischen Behörden einen Auslieferungsantrag gestellt haben. Folkerts wurde auf Bewährung entlassen, er hat unter anderem den niederländischen Polizisten Joke Kranenburg erschossen.

"Wir haben eine Ermittler-Pflicht"

Die Bundesanwaltschaft will trotz der Entscheidung des BGH das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker und Stefan Wisniewski nicht einstellen. Im April 2008 hatte die Behörde von Generalbundesanwältin Monika Harms ein Ermittlungsverfahren wegen des Mordes an Siegfried Buback eingeleitet: Das Ex-RAF-Mitglied Jürgen-Peter Book hatte Becker und Wisniewski in einem TV-Interview der Tat beziehungsweise der Beteiligung bezichtigt.

Ein daraufhin veranlasstes DNA-Gutachten entlastete Verena Becker, sie war demnach nicht am Tatort. "Die Ermittlungen werden unabhängig von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Beugehaft gegen Verena Becker und Stefan Wisniewski weiter geführt", sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta. Seines Wissens nach solle auch Stefan Wisniewski erneut vernommen werden. Die Entscheidung des BGH werde nun im Wortlaut geprüft, "sie ist aber zu akzeptieren".

"Der Staat muss auch aufklären wollen"

Der Sohn des Opfers, Michael Buback, bezweifelt, dass die DNA-Spur tatsächlich eine Mittäterschaft von Verena Becker ausschließt. "Meines Wissens nach handelt es sich um Spuren eines Helms, einer Jacke und eines Handschuhs", sagte er stern.de. "Selbst wenn darin Verena Beckers Spuren nicht gefunden wurden, bedeutet das noch lange nicht, dass sie nicht an der Tat beteiligt war."

Buback vertritt die These, dass der Geheimdienst ein Interesse an der Ermordung seines Vaters hatte. Immerhin wurden bei Becker bei ihrer Verhaftung 1977 die Tatwaffe im Buback-Mord gefunden. Zudem gab es Aussagen von Tatzeugen, die den Fahrer als zwischen 1,85 und 1,90 Meter groß, den Beifahrer auf dem Motorrad aber als sehr zierlich, zwischen 1,65 und 1,70 Meter groß beschrieben - möglicherweise sei es eine Frau gewesen.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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"Protokolle müssen verwertet werden"

Die Maßnahme der Beugehaft gegen die drei Ex-Terroristen Klar, Folkerts und Mohnhaupt hätte Buback zwar für sinnvoll erachtet, seiner Ansicht nach müsse aber der Staat erheblich mehr zur Aufklärung beitragen: "Es kann nicht sein, dass man sich in Ermittlungen allein auf Aussagen von Terroristen verlässt", sagte Buback. "Der Staat muss doch auch dazu beitragen, dass der Mord an meinem Vater aufgeklärt wird. Solange der Verfassungsschutz Vernehmungsprotokolle von Verena Becker nicht der Bundesanwaltschaft zur Verfügung stellt, kann nicht die Rede davon sein, dass alles zur Aufklärung beigetragen wird", so Buback.