BKA-Gesetz Polizei soll Wohnungen filmen dürfen

Dieser Plan wird für Aufregung sorgen: Künftig soll es der Polizei erlaubt sein, Wohnungen nicht nur abzuhören, sondern auch mit Kameras zu überwachen. So sieht es Medienberichten zufolge ein Gesetz vor, auf das sich nun das Justiz- und Innenministerium geeinigt hat.

Innen- und Justizministerium haben sich einem Zeitungsbericht zufolge auf eine umfassende Überwachung der Wohnungen von Terrorverdächtigen verständigt. Um die Gefahr von Anschlägen abzuwenden, solle das Bundeskriminalamt (BKA) in Zukunft nicht nur Wanzen anbringen dürfen, sondern solle die Wohnungen auch mit Kleinstkameras ausstatten können, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf den Gesetzentwurf zum neuen BKA-Gesetz. Bisher galten solche Eingriffe wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Vertraulichkeit privater Gespräche als politisch nicht durchsetzbar.

Die Zeitung berichtete weiter, die Überwachung solle bis zu einem ganzen Monat dauern dürfen. Terrorverdächtige sollten in Zukunft zudem automatisch abgehört werden können. Dies beziehe sich auf alles, was sie sagten - auch auf private und intime Details.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries hatten sich in dieser Woche nach monatelangem Streit auf einen Entwurf für das neue BKA-Gesetz und die darin enthaltene Online-Durchsuchung geeinigt. Hauptstreitpunkt war die Frage, ob Ermittler zur Installation der Spionage-Software auf einem Computer heimlich in die Wohnung eines Verdächtigen eindringen dürfen. Dies wird nun nicht der Fall sein. Die Fahnder sind damit darauf angewiesen, über das Internet auf den fremden Computer zuzugreifen. Das Kabinett soll noch vor der Sommerpause über den Gesetzentwurf entscheiden.

DPA DPA

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