Das Kontrollgremium des Bundestages für die Nachrichtendienste (PKG) entscheidet über die Veröffentlichung des Berichts über Bespitzelungen von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND).
Der Bericht ist bislang geheim. Darin wird dem BND rechtswidriges Verhalten bei der Observation von Journalisten vorgeworfen
Der geheime Ermittlungsbericht des früheren Bundesrichters Gerhard Schäfer wird auf jeden Fall nicht vollständig veröffentlicht. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstag mit einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Teile des Berichts offen zu legen, die personenbezogene Daten des "Focus"-Redakteurs Josef Hufelschulte enthalten. Sie dürften in der Regel nur zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit bekannt gemacht werden. Das sei hier nicht der Fall. Der Ex-Richter hatte seinen Bericht im Auftrag des PKG erstellt.
Handfester Skandal beim BND
"Wir beabsichtigen, den Bericht zu veröffentlichen", sagte der PKG-Vorsitzende Norbert Röttgen (CDU). Auf der Grundlage der Stellungnahmen der in dem Bericht erwähnten Journalisten solle entschieden werden, ob und wie sie in der zu veröffentlichten Version auftauchen. Das PKG-Mitglied der Grünen, Hans-Christian Ströbele, sagte, die Veröffentlichung werde nicht vom Widerspruch einzelner Betroffener abhängen. "Diese Anmerkungen werden geprüft und danach wird entschieden, wie mit dem Einspruch umgegangen wird."
Auch die FDP rechnet mit der Veröffentlichung. "Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, was sich wie zugetragen hat", sagte der stellvertretende Vorsitzende des PKG, Max Stadler (FDP). Eines sei jetzt schon klar: "Wir haben es mit einem handfesten Skandal beim BND zu tun", sagte Stadler. "Die Bespitzelung von Journalisten war illegal." Bei der Veröffentlichung des Berichts werde die Privatsphäre einzelner Journalisten gewahrt. "Deshalb werden einzelne Passagen geschwärzt", sagte der FDP-Politiker. "Trotzdem wird der Bericht umfangreich genug sein, damit die Öffentlichkeit erkennen kann, welche Strukturen sich beim BND gebildet haben."
Geheimdienste dürfen keine Journalisten mehr anwerben
Die Bundesregierung wird dem PKG auch eine eigene Bewertung der Vorwürfe gegen den BND vorlegen. Es wird erwartet, dass dieser Bericht veröffentlicht wird. Die Regierung will als Konsequenz aus der Affäre die Dienstvorschriften für den BND verschärfen. Sie verfügte auch, dass Journalisten nicht mehr zur Eigensicherung der Geheimdienste angeworben und zur gegenseitigen Bespitzelung eingesetzt werden dürfen.