Der Bundestag hat den Untersuchungsbericht über die Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst veröffentlicht. Die Veröffentlichtung über Internet war bereits für Mittag erwartet worden.
Der Veröffentlichung waren zahlreiche Indiskretionen und ein Gerichtsurteil vorausgegangen, nach dem einzelne Passagen weggelassen werden mussten. Die Veröffentlichung verzögerte sich deshalb um Stunden, weil das Sekretariat des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste die Änderungen in dem Bericht berücksichtigen musste.
Das Gericht hatte auf Antrag eines "Focus"-Redakteurs untersagt, die ihn betreffenden Passagen des Berichts publik zu machen. Begründet wurde das mit einer drohenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Der Bericht ist auf den Internetseiten des Bundestages abrufbar.