Der Bundesrat hat die von der großen Koalition vorgelegten Entlastungsmaßnahmen für Familien endgültig beschlossen.Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag werden angehoben. Rückwirkend zum 1. Januar wird der steuerliche Grundfreibetrag um 118 Euro und 2016 um weitere 180 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag steigt 2015 um 144 Euro und 2016 noch einmal um 96 Euro.
Da vom Kinderfreibetrag besonders Bezieher höherer Einkommen profitieren, steigt parallel das Kindergeld, allerdings nur um zwei Euro im laufenden und weitere vier Euro im kommenden Jahr. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener soll um 20 Euro steigen, jedoch erst ab Juli 2016. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt rückwirkend ab Jahresbeginn um 600 Euro.
Kritik: Besserverdienende profitieren
"Ich glaube, das Gesamtpaket trägt viel dazu bei, Familien in unserem Land besser zu stellen", sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU). Kritiker werfen der Regierung jedoch vor, dass arme Familien von den Beschlüssen nicht viel hätten, da von der Anhebung des Grundfreibetrags vor allem Gutverdienende profitierten, während die Erhöhung des Kindergelds gering ausfalle.
In dem Steuerpaket sind auch Schritte zum Abbau der sogenannten kalten Progression enthalten. Dabei geht es um den Effekt, dass Gehaltserhöhungen durch progressiven Steuertarif und Inflation teilweise aufgezehrt werden.
Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden um 1,5 Prozent verschoben, wodurch die Steuerprogression später einsetzen soll. Schleswig-Holstein und Bremen sind mit der neuen Regelung nicht zufrieden: Sie befürchten höhere Einnahmen. "Ohne eine Kompensation durch den Bund entsteht eine erhebliche Mehrbelastung", sagte die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne).