Deutschland Nicht verheiratete Väter haben das Nachsehen

Unverheiratete Väter können auch in Zukunft das Sorgerecht für ein Kind nur mit Zustimmung der Mutter erhalten. Damit bestätigte das Bundesverfassungsgericht die bestehende Regelung und wies die Klagen zweier Väter zurück.

Nicht verheiratete Väter können das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter bekommen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Mittwoch eine seit 1998 geltende Regelung. Es wies die Klagen zweier Väter aus Baden-Württemberg und Hessen im Wesentlichen ab. Allerdings muss der Gesetzgeber bis zum Jahresende eine Ausnahme für Paare schaffen, die sich schon vor der 98er Reform getrennt hatten.

Die beiden Männer hatten mit ihren Partnerinnen und Kindern mehrere Jahre zusammengelebt und auch nach der Trennung Erziehungsaufgaben übernommen. Nach der Reform von 1998 ist zwar das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften möglich - aber nur, wenn die Partner sich einigen. Stimmt die Mutter nicht zu, dann bleibt der Vater außen vor.

Studie: Gemeinsames Sorgerecht besser

Bei der mündlichen Verhandlung im November verwies die zuständige Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt auf eine im vergangenen Jahr abgeschlossene Studie des Bundesjustizministeriums, wonach durch ein gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern die oft schlimmen Trennungsfolgen für das gemeinsame Kind gemildert werden könnten.

Der Deutsche Juristinnenbund schlug in einem Gutachten für das Gericht einen Kompromiss vor: Demnach sollte die Ablehnung des väterlichen Sorgerechts wenigstens vor Gericht überprüfbar sein, weil ein automatisches Sorgerecht zugunsten der Mütter für das Kindeswohl "nicht immer" das Beste sei.

Über zwi Millionen nicht verheiratet Paare mit Kind

Wie viele Kinder von dem noch gültigen Mütter-Monopol beim Sorgerecht betroffen sind, lässt sich nach Angaben des Bundesverfassungsgericht nur abschätzen. So gab es im Jahr 2001 etwa 2,1 Millionen nicht eheliche Lebensgemeinschaften mit 621.000 Kindern. Zudem lebten 2,12 Millionen minderjährige Kinder mit nur einem Elternteil zusammen.