Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Steakhausketten-Erbin Christina Block hat ein Gericht in Dänemark nach Informationen von "Zeit Online" per Eilverfahren entschieden, dass das Sorgerecht vollständig dem Vater zu übertragen ist. Weil die Kinder sich mittlerweile in Deutschland bei ihrer Mutter befänden, müsse ein deutsches Gericht über die Rückführung entscheiden, berichtet das Portal. Zuvor hatte Dänemark bereits einen europäischen Haftbefehl für Christina Block ausgestellt.
Der Anwalt von Christina Block, Mark F. Seghezzi, kritisierte die dänische Justiz scharf: "Mit dem Erlass des Haftbefehls setzen die dänischen Institutionen ihren seit nunmehr fast 2,5 Jahren beschrittenen Weg des Vertretens einer fehlerhaften Rechtsauffassung konsequent und beharrlich fort", sagte er der "Bild"-Zeitung.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hat Christina Block das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden nun aus Dänemark entführten Kinder. Allerdings sind dänische Behörden zu dem Schluss gekommen, dass die Kinder sich freiwillig bei ihrem Vater aufhalten – und haben das Urteil aus Hamburg auch deswegen nicht umgesetzt. Daher hat Christina Block mutmaßlich ein Team engagiert, das die Kinder aus Dänemark nun nach Deutschland gebracht hat.
Vorfall wegen Kindern von Christina Block
Dem Bericht von "Zeit Online" zufolge gab es bereits im November einen Vorfall am Grundstück des Vaters in Dänemark. Dort waren demnach Mitarbeiter einer Firma aufgetaucht, die sich als Dienstleister für "spezifische Sicherheitsanforderungen" ausgaben.
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Diese hätten gesagt, es gebe ein Angebot der Firma, in dem von "Unterstützung bei der Rückführung zweier Kinder gemäß Rechtsbescheid aus Dänemark, mit Beschluss zum Aufenthaltsbestimmungsrecht aus Deutschland" die Rede sei. Eine Sprecherin der Firma wurde von "Zeit Online" mit den Worten zitiert, es sei um eine "wohlwollende Rückführung" gegangen. "Wir haben Familie Block begleitet und sollten einfach nur für den Personenschutz sorgen."