Ermittlungen mit Steuersünder-CD Karlsruhe erteilt den richterlichen Segen

Die deutschen Ermittlungsbehörden dürfen angekaufte CDs mit Steuerdaten auch dann nutzen, wenn die Daten zuvor illegal beschafft wurden. Dies entscheid das Bundesverfassungsgericht bereits am 9. November 2010.

Der Staat darf angekaufte Steuer-CDs für Ermittlungen gegen Steuersünder nutzen, auch wenn die Daten ursprünglich illegal beschafft worden sind. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az: 2 BvR 2101/09) entschieden. Anlass war die Klage eines Bürgers, dessen Wohnung 2008 aufgrund einer Anordnung des Amtsgerichts Bochum durchsucht worden war. Der Anfangsverdacht ergab sich aus den Daten aus Liechtenstein.

dapd
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