Fahrverbot abgelehnt Straftäter dürfen weiterhin Auto fahren

Die Justizminister haben sich nicht auf ein Fahrverbot für Kriminelle geeinigt. Das Land Niedersachsen hatte vorgeschlagen, zusätzlich zu Geld- und Haftstrafen ein Fahrverbot in den Strafen-Katalog aufzunehmen.

Ein Fahrverbot als neue Strafe für Gesetzesbrecher ist vom Tisch. Die Justizminister von Bund und Ländern konnten sich am Mittwoch nicht auf eine einheitliche Linie in der Frage einigen, wie aus Teilnehmerkreisen verlautete. Das Land Niedersachsen konnte sich am Mittwoch bei der Justizministerkonferenz in Hamburg nicht mit seinem Vorschlag durchsetzen, neben Geld- und Haftstrafen auch ein Fahrverbot als Hauptstrafe in den Ahndungskatalog aufzunehmen. Die Ressortchefs sprachen sich mit acht zu acht Stimmen gegen das Ansinnen aus Hannover aus. Die Konferenz hätte den Vorstoß einstimmig beschließen müssen.

Bundesjustizministerin war gegen die Pläne

Nach dem niedersächsischen Vorschlag sollten Gerichte den Führerschein auch für andere Gesetzesverstöße außer Verkehrsdelikten kassieren können. So hätten die Richter außer Geldstrafe und Haft eine weitere Strafmöglichkeit gewonnen.

Vorher hatte sich schon Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) skeptisch geäußert: "Ich bin der Meinung, dass wir es bei der geltenden Rechtslage bewenden lassen sollten", sagte sie vor Beginn des zweitägigen Treffens. Im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung hatte sie zudem auf unterschiedliche Belastungen für die Betroffenen hingewiesen. "Wer beruflich auf sein Auto angewiesen ist, müsste um seinen Job fürchten. Er empfindet eine solche Strafe viel härter als ein Besserverdiener, der sich ein Taxi leisten kann", sagte die Ministerin. ADAC-Präsident Peter Meyer hatte vor einer Diskriminierung von Verkehrsündern gewarnt.

DPA
ukl/DPA/APN

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