Das Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen einen Beschuldigten im Mordfall Walter Lübcke aufgehoben – Elmar J. kann damit aus der Untersuchungshaft freikommen. J. steht im Verdacht, dem mordverdächtigen Stephan E. die Tatwaffe verkauft zu haben. E. sitzt genauso wie ein weiterer mutmaßlicher Komplize weiter in U-Haft.
E. soll den Revolver laut Bundesanwaltschaft im Jahr 2016 von J. gekauft haben. Der Kontakt zwischen beiden soll über dem Mitbeschuldigten Markus H. zustande gekommen sein. Die Ankläger werden dem 64-jährigen J. Beihilfe zum Mord vor und hatten Ende Juni Haftbefehl beantragt.
Walter Lübcke im Juni 2019 erschossen
Die Gründe für die nun erfolgte Aufhebung des Haftbefehls gab der BGH noch nicht bekannt.
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Laut Obduktion wurde der 65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Die Ermittler gehen von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus.
Der früher als Neonazi bekannte E. gestand die Tat im Sommer vergangenen Jahres zunächst, widerrief sein Geständnis aber nach wenigen Tagen wieder. Vor rund einer Woche bezichtigte E. in einer Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter des BGH seinen Komplizen Markus H. des tödlichen Schusses. Demnach soll H. Lübcke im Streit "versehentlich" erschossen haben. (Lesen hier mehr dazu.)
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach seiner Erstveröffentlichung um weitere Informationen ergänzt.
Quellen: Bundesgerichthof, Generalbundesanwalt, Nachrichtenagentur AFP