Seit Jahren sind die Mitgliederzahlen der christlichen Kirchen in Deutschland rückläufig. Seit einigen Monaten können sich die Gemeinden allerdings über einen regen Zulauf freuen. Denn viele Flüchtlinge entdecken das Christentum für sich. Zu Hunderten lassen sich Afghanen, Iraker oder Syrer taufen. Allein in der persischen christlichen Gemeinde in Hamburg ließen sich zum Beispiel in den vergangenen sechs Monaten 200 Muslime das Sakrament der Taufe erteilen.
Bei all den Taufen könnte sich schnell die Frage stellen: Konvertieren die Flüchtlinge aus Überzeugung? Oder um Asyl zu bekommen? Denn laut dem geltenden Asylrecht erhöht der Konfessionswechsel eines Asylbewerbers seine Chancen, in Deutschland bleiben zu dürfen.
Konvertierten droht Todesstrafe in der Heimat
Eine Rückkehr in ihre Heimatländer wäre für viele Konvertierte gefährlich. So droht beispielsweise einem Apostaten im Iran und in Afghanistan die Todesstrafe. Durch einen Glaubenswechsel verringert sich also die Wahrscheinlichkeit, dass konvertierte Iraner und Afghanen aus Deutschland abgeschoben werden.
Der Konfessionswechsel ist allerdings ein langwieriger Prozess, der nicht nur vor Gericht überprüft wird, sondern auch die christliche Gemeinde überzeugen muss.
Taufunterricht und Engagement in der Gemeinde
"Bevor jemand bei uns getauft wird, muss er mehrere Monate lang am Glaubens- und Bibelunterricht teilnehmen", sagt der Gemeindebeauftragte für afghanische Christen der Christuskirche in Hamburg, Hans Rothkegel, dem stern. "Außerdem erwarten wir eine aktive Teilnahme am Gemeindeleben, auch nach der Taufe".
Auch für den Berliner Pfarrer Gottfried Martens ist eine gründliche Vorbereitung auf die Taufe unverzichtbar. "Gemeinsam mit einem Dolmetscher gebe ich rund drei Monate Taufunterricht", berichtet er dem stern. "Bevor ich das Taufsakrament spende, müssen die Flüchtlinge eine Prüfung ablegen und mich in einem persönlichen Gespräch von ihrer Ehrlichkeit überzeugen."
185 Asylbewerber hat Martens allein im vergangenen Jahr getauft. Und es kommen immer mehr Flüchtlinge in seine Dreieinigkeits-Gemeinde in Berlin-Steglitz, die Gemeindemitglieder werden wollen. "Natürlich versuchen einige Flüchtlinge aus asyltaktischen Gründen zum Christentum überzutreten, aber das merkt man meistens sofort", so der Pfarrer.
Konfessionswechsel noch keine Garantie für Asyl
Außerdem sei ein Konfessionswechsel bei weitem keine Garantie für eine Asylbewilligung. "Die Flüchtlinge in unserer Gemeinde haben eine Anerkennungsquote von 100 Prozent. Aber das liegt allein daran, dass wir bereits eine Vorauswahl treffen", sagt Martens.
Tatsächlich stellt eine Konversion nur einen subjektiven Nachfluchtgrund dar. Das sind zum Beispiel Heirat oder Konfessionswechsel. Es sind also Fluchtgründe, die vom Asylbewerber selbst nach der Ausreise geschaffen wurden. Laut Gesetz können subjektive Fluchtgründe im Erstasylverfahren nur dann zu einer Anerkennung führen, wenn sie auf einer festen, bereits im Herkunftsland erkennbar betätigten Überzeugung basieren. Zum Beispiel dann, wenn ein Flüchtling schon im Herkunftsland seinen Glauben gewechselt hat.
Ein Wechsel zum christlichen Glauben verhindert die Abschiebung nicht in jedem Fall. "In unserer Gemeinde gab es mehrere Fälle, wo der Asylantrag trotz einer Konversion abgelehnt wurde", erzählte Hans Rothkegel dem stern. Ein konvertierter Afghane sei sogar bereits abgeschoben worden.
"Insgesamt halte ich die Glaubensüberprüfungen vor Gericht für abstrus", so der Gemeindebeauftragte der evangelischen Freikirche. "Man soll zum Beispiel das Vaterunser aufsagen oder Fragen beantworten, die kaum ein Deutscher beantworten könnte." Engagiere sich ein Täufling in der Gemeinde, werde ihm Aktionismus vorgeworfen. Lerne jemand das Vaterunser auswendig, sei dies auch nicht genug.
"Wir können niemandem ins Herz schauen"
Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zweifelt die Sachkompetenz der Behörden an: "Glaubensprüfungen sind aus kirchlicher Sicht zu unterlassen", heißt es in einem Leitfaden für Gemeindepfarrer, der dabei helfen soll, angemessen mit Taufbegehren von Flüchtlingen umzugehen.
Rothkegel warnt vor übereilten Vorverurteilungen: "Wir können niemandem ins Herz schauen, daher sollte man nicht zu schnell ein Urteil fällen."