Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Vorschläge der Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Bayern zur Hartz-IV-Reform scharf kritisiert. "Es ist nicht die Stunde von drei Ministerpräsidenten, die überlegen, wie sie möglichst viel Geld des Bundes ausgeben können", sagte die FDP-Politikerin dem "Hamburger Abendblatt" (Freitagausgabe). "Die Hartz-IV-Verhandlungen müssen endlich wieder in die normalen Bahnen gelenkt werden." Niemand solle glauben, Hartz IV sei "der große Wahlkampfschlager".
Seehofer verteidigt Vorschläge der Ministerpräsidenten
Einer der drei Ministerpräsidenten, CSU-Chef Horst Seehofer, verteidigte die Vorschläge gegen die Kritik aus den Berliner Koalitionsfraktionen. "Ich bin überzeugt, dass es in der Sache und gemessen an den finanziellen Größenordnungen der richtige Weg ist", sagte er der "Süddeutschen Zeitung"(Freitagsausgabe). Die vorgeschlagene Erhöhung des Regelsatzes um acht statt fünf Euro sei "keine Willkürrechnung". Die von der Bundesregierung vorgesehenen fünf Euro mehr beruhten auf der Preis- und Lohnentwicklung von 2009, die acht Euro auf der des ersten Halbjahrs 2010. Der Regelsatz steige damit automatisch um acht Euro.
Leutheusser-Schnarrenberger lehnte den Vorschlag dennoch strikt ab. "Die Erhöhung des Regelsatzes um fünf Euro ist seriös berechnet. Ich habe kein Verständnis dafür, dass es plötzlich zugeht wie auf dem Basar." Sie forderte die Opposition auf, dem vorliegenden Angebot bei der nächsten Verhandlungsrunde am Sonntag zuzustimmen. "Wir haben ein größeres Bildungspaket vereinbart, die Kommunen sollen für die Umsetzung zuständig sein, und beim Mindestlohn in der Zeitarbeit ist über das Arbeitnehmerentsendegesetz ein Weg eröffnet." Damit könnten SPD und Grüne "sehr gut leben".
"SPD verantwortlich für Verzögerungen"
Verantwortlich für die Verzögerungen sei die SPD. "Es kann nicht sein, dass man sich in den Verhandlungen vor allem mit Dingen befasst, die nichts mit dem eigentlichen Vermittlungsverfahren zu tun haben." Von Mindestlöhnen beispielsweise sei im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Hartz-IV-Reform verlangt hatte, nicht die Rede.