Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen die besonderen Regeln am Arbeitsplatz, die zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung eingeführt wurden, früher als geplant aufgehoben werden. Heil sagte Berichten zufolge zur Nachrichtenagentur Reuters, dass er per Ministerverordnung die "Corona-Arbeitsschutzverordnung" am 2. Februar aufheben werde. Auch die Deutsche Presseagentur berichtete.
Er erklärte demnach zudem, dass die besonderen Hygienemaßnahmen während der Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet hätten. Durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen stark zurück. Daher seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr erforderlich. Die ursprüngliche Verordnung war im Oktober 2022 aktualisiert und bis zum 7. April 2023 befristet worden. Im Nah- und Fernverkehr wird die Maskenpflicht nach einer Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ebenfalls am 2. Februar aufgehoben.
Nach Vorstoß von Hubertus Heil: Auch schnelles Masken-Aus im Gesundheitswesen?
Die noch bis April festgeschriebene gesetzliche Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sollte aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nun ebenfalls vorzeitig fallen. "Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden", sagte Vorstandschef Gerald Gaß der "Rheinischen Post“. Er nannte es "absolut richtig", dass in einem ersten Schritt die Maskenpflicht in Zügen oder dem ÖPNV aufgehoben und dort auf Eigenverantwortung gesetzt werde.
Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich in der "Welt" gegen eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen ausgesprochen. "Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun", sagte er. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnt ein rasches Ende der Corona-Maskenpflicht auch im Gesundheitswesen jedoch ab. Es gelte, besonders vulnerable Menschen gut zu schützen.
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