Auf der ihrer Konferenz in Kiel haben die Innenminister ihren Streit um die Kompetenzen des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern beigelegt. Nach Informationen der Nachrichtenagentur DPA verständigten sich die Minister am Mittwochabend auf eine engere Kooperation der Landesverfassungsschutzämter. Ursprünglich hatte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) geplant, ein Bundesverfassungsschutzamt mit Außenstellen in den Ländern zu schaffen.
Bayern, Niedersachsen und Hessen auf Schilys Linie
Einigkeit herrscht über den geplanten Aufbau einer zentralen Datenbank mit terrorverdächtigen Islamisten. Die Ministeriumschefs der unionsgeführten Länder Bayern, Niedersachsen und Hessen signalisierten ihre Unterstützung für das Vorhaben von Bundesinnenminister Otto Schily.
Der SPD-Politiker möchte wegen der Gefahr des islamistischen Terrorismus, dass künftig "alle Informationen zentral gespeichert und zentral ausgewertet werden". Es gebe Anlass, dass "wirklich jedes Detail in die Zentraldatei geht", wie er dem stern sagte.
Gemeinsame Datennbank von Polizei und Geheimdienste
Der niedersächsische Ressortchef Uwe Schünemann (CDU) sagte im NDR, in die zentrale gemeinsame Datenbank sollten Geheimdienste und Polizei ihre Informationen einspeisen müssen. Wichtig sei ein abgestimmtes Lagebild.
Auch der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) sprach sich im ZDF für eine "zentrale Dateneinrichtung" aus. Daneben sei ein gemeinsames Analyse- und Lagezentrum unter Federführung des Bundesamts für Verfassungsschutz überfällig.
Einzig die FDP äußerte Vorbehalte gegen die Einrichtung einer Islamisten-Datei und auch gegen ein gemeinsames Lagezentrum von Verfassungsschutz und Polizei.
Daneben wollen die Innenminister auch einen Weg finden, um künftig leichter DNA-Analysen in der Verbrechensbekämpfung einsetzen zu können. Die Chancen dafür seien deutlich gestiegen, sagte der Konferenzvorsitzende Buß. Die Strafprozessordnung erlaubt dieses Hilfsmittel bisher nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, wie beispielsweise Mord.

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Beckstein: "Datenschutz nicht übertreiben"
Sein bayrischer Kollege Beckstein sagte, dass man solle "den Datenschutz nicht zu übertreiben, damit er zum Schutz für Verbrecher wird". Er erwarte in der Frage des DNA-Einsatzes ein einheitliches Agieren aller Länder.
Den Datenschutz ebenfalls nicht übertreiben möchte offenbar nun auch das Bundesjustizministerium und will den großen Lauschangriff auf mehr Berufsgruppen ausweiten. Jedoch nur noch bei besonders schweren Straftaten wie Mord und Totschlag. Künftig sollen anders als bisher auch bei Ärzten, Anwälten, Steuerberatern, Drogenberatern und Journalisten Wanzen installiert werden können. Ministeriumssprecherin Eva Schmierer begründete dies mit terroristischen Gefahren in Deutschland.
Der Entwurf des Ministeriums decke sich mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sagte Schmierer. Entsprechend gelten weiterhin als absolut geschützte Bereiche "der Kernbereich privater Lebensgestaltung", das Beichtgespräch sowie das Verteidigergespräch. Darüber hinaus gebe es aus verfassungsrechtlicher Sicht keinen Grund, eine bestimmte Berufsgruppe generell auszuschließen.
SPD-Justiziar Hermann Bachmaier kündigte laut "Süddeutscher Zeitung" "erhebliche Widerstände" der SPD-Fraktion gegen den Entwurf an. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion kritisierte, der Entwurf sei "mit uns nicht abgestimmt. In dieser Fassung werde er nicht Kabinettsreife erlangen. Der Grünen- Abgeordnete Hans-Christian Ströbele sagte, seine Fraktion sei "geschlossen" gegen die geplante Ausweitung des Lauschangriffs.