Möllemann-Spendenaffäre FDP muss 4,3 Millionen Euro Strafe zahlen

Es ist eine Strafe, die zu erwarten war: Wegen der Spendenaffäre um den früheren nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann muss die FDP 4,3 Millionen Euro Strafe zahlen. Die Liberalen behalten sich jedoch vor, gegen den Bescheid vorzugehen.

Wegen massiver Verstöße gegen das Parteiengesetz muss die FDP gut 4,3 Millionen Euro Strafe an den Bundestag zahlen. Dies hat die Parlamentsverwaltung in Berlin am Donnerstag entschieden. Hintergrund sind Unregelmäßigkeiten in der nordrhein-westfälischen FDP zur Amtszeit des verstorbenen FDP-Politikers Jürgen Möllemann.

FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms hatte deutlich gemacht, dass sich die Liberalen vorbehalten, rechtlich gegen den Strafbescheid vorzugehen. Der Wahlkampf werde durch die Strafe nicht beeinträchtigt, hatte er in den vergangenen Tagen gesagt. Die nordrhein-westfälischen FDP-Mitglieder hatten beschlossen, insgesamt zehn Jahre lang eine Sonderumlage zur Finanzierung der zu erwartenden Strafe zu bezahlen.

2002 war bekannt geworden, dass Möllemann als Vorsitzender des NRW-Landesverbandes illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die FDP-Kassen geschleust hatte. "Diese Spendenvorgänge sind jeweils als Verstöße gegen das parteienrechtliche Verbot zu bewerten, Spenden anzunehmen, wenn ihre wahre Herkunft nicht feststellbar ist", erklärte der Bundestag. Bis heute ist nicht bekannt, woher das Geld ursprünglich stammt. Der Anteil der FDP an der Aufklärung des Sachverhalts sei zwar zu würdigen, ändere jedoch nichts an der Rechtswidrigkeit der Spendenvorgänge.

Möllemann war am 5. Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung in den Tod gestürzt. Ob es Selbstmord war, konnte die Staatsanwaltschaft nicht ausschließen, aber auch nicht sicher sagen.

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DPA/AP