Das kurze Video zeigt exemplarisch, was sich republikweit in diesen Tagen abspielt und wie unversöhnlich die Positionen sind. Ein Polizist liefert sich ein Wortgefecht mit dem Teilnehmer eines Corona-Spaziergangs in Münster. Der Beamte macht seinem Gegenüber sehr deutlich, was er von der neuen Protestform der Corona-Gegner hält. "Sie wollen nicht spazieren gehen. Sie wollen uns verarschen." Und weiter: "Sie wollen uns hier eindeutig an der Nase herumführen." Der kleine Ausschnitt wurde bis Donnerstagmittag bei Twitter mehr als 286.000 Mal angeklickt.
Ein Sprecher der Polizei Münster sagte am Donnerstag, der kurzen Szene sei eine längere Diskussion vorausgegangen, bei der der Beamte den Teilnehmern hinreichend erklärt habe, warum es sich bei dem angeblichen Spaziergang aus polizeilicher Sicht um eine Versammlung handele. "Die Wortwahl des Kollegen ist sicherlich zu diskutieren. In der Sache war es aber notwendig klare Kante zu zeigen", sagte der Sprecher.
Corona- und Impfgegner nutzen Spaziergänge, um Versammlungsrecht zu umgehen
Seit Wochen nutzen Corona- und Impfgegner diese Form des Protests, um das Versammlungsrecht zu umgehen. Bei vielen Protesten kam es zu Aggression und Gewalt, wenn die Polizei die nicht erlaubte Versammlungen stoppte. In Sachsen wurden nach Polizeiangaben zuletzt 14 Beamte von sogenannten Spaziergängern verletzt.
Die Diskussion in dem Video zeigt, um was es geht: Die Demonstranten halten die sogenannten Spaziergänge für legitim, während Polizei und Politik sie in dieser Form als illegal betrachten. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen machte seine Haltung deutlich. Herbert Reul von der CDU nannte sie "verharmlosend". Ähnlich sieht es Bayerns Innenminister Joachim Hermann: "Inzwischen herrscht Klarheit, dass Behörden und Polizei sich durch spitzfindige Leute, die eine Demonstration kurzerhand als 'Spaziergang' deklarieren, nicht auf der Nase herumtanzen lassen müssen." Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte, "wenn Gewalt passiert, dann wird natürlich durchgegriffen". Dass die Sicherheitsbehörden nicht angemeldete Versammlungen "auch wieder auflösen", sei "in einem Rechtsstaat so vorgesehen".
Quellen: DPA, "WDR"