Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der »Bild«-Zeitung eingeleitet. Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der »Tageszeitung«. Grund ist die Veröffentlichung der Strafanzeige, die SPD-Generalsekretär Franz Müntefering vorige Woche in der Bonusmeilen-Affäre gegen die Zeitung gestellt hat, in der »Bild«-Zeitung und ihrem Onlinedienst. Für solche Dokumente kennt das Strafgesetzbuch ein Veröffentlichungsverbot.
»Bild«-Chefredakteur Kai Diekmann erklärte am Mittwoch: »Wir werden alle eventuellen Vorwürfe sorgfältig prüfen und Stellung nehmen, sobald wir Akteneinsicht erhalten haben.« Laut Bagger besteht der Verdacht, dass »Bild«-Verantwortliche gegen den Paragrafen 353 des Strafgesetzbuches verstoßen haben. Danach wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wer »die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens (...) ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlauf öffentlich mitteilt«.
»Dokument der Zeitgeschichte«
Diekmann bezeichnete die Anzeige Münteferings als ein Dokument der Zeitgeschichte. Sie zeige den »Versuch eines führenden Politikers, die Presse mit Hilfe der Staatsanwaltschaft zu gängeln, das Redaktionsgeheimnis auszuhöhlen und künftige Informanten einzuschüchtern«. Insofern bestehe ein »überragendes öffentliches Interesse« an der Veröffentlichung.