Berlin zieht Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen seine sehr liberale Regelung der Ladenöffnungszeiten. Der Senat der Hauptstadt brachte am Dienstag einen Entwurf für eine Neufassung des entsprechenden Gesetzes auf den Weg, wie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mitteilte. Der Entwurf sieht vor, dass nur zwei verkaufsoffene Sonntage pro Monat und höchstens zwei verkaufsoffene Sonntage nacheinander erlaubt sind. Damit wird es den Geschäften in Berlin künftig nicht mehr wie bisher möglich sein, an allen vier Adventssonntagen zu öffnen.
Das Verfassungsgerichts hatte im Dezember auf Beschwerde der beiden christlichen Kirchen die in Berlin bislang üblichen vier aufeinanderfolgenden verkaufsoffenen Sonntage in der Adventszeit als unzulässig gewertet. Die Karlsruher Richter erklärten die Sonntage vor Weihnachten zu schützenswerten "Tagen der Arbeitsruhe".
Die Gesamtzahl von insgesamt bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntagen in Berlin bleibt dem nun vorgelegten Gesetzentwurf zufolge unverändert. Diese war vom Bundesverfassungsgericht auch nicht beanstandet worden. Nach der Neufassung des Senats, der noch der Rat der Bürgermeister und das Abgeordnetenhaus zustimmen müssen, soll es pro Jahr künftig bis zu sechs allgemeine verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage geben. Zudem können Geschäfte anlässlich von Straßenfesten oder Firmenjubiläen an bis zu vier zusätzlichen Sonn- und Feiertagen eine Erlaubnis zum Öffnen beantragen.