Laut einem ARD-Bericht sind in den NPD-Verbotsanträgen Informationen von vier weiteren V-Leuten des Verfassungsschutzes enthalten. Bisher war bekannt, dass Äußerungen von fünf V-Leuten in die Anträge eingeflossen waren. Das ARD-Hauptstadtstudio berichtete, das Auftauchen der vier weiteren V-Leute sei das Ergebnis einer Bestandsaufnahme der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, die am Donnerstagnachmittag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen sei. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin hob hervor, es handle sich nicht um V-Leute des Bundes.
»Nur noch einer aktiv«
Die ARD berichtete weiter, von den vier sei nur noch einer aktiv. Die anderen würden mit Zitaten aus Zeiten erwähnt, in denen sie noch nicht oder aber nicht mehr für den Verfassungsschutz gearbeitet hätten. Die Namen der V-Leute und weitere Details wie etwa ihre Stellung in der NPD seien von den Verfassungsschutzämtern nicht genannt worden. Dem Bericht zufolge erging an das Verfassungsgericht die Bitte, Wege aufzuzeigen, wie die Personen in das Verfahren eingebracht werden könnten, ohne den Geheimschutz zu verletzen.
Beanstandete NPD-Reden sind nach Informationen der Deutschen Polizeigewerkschaft von Mitarbeitern des
Verfassungsschutzes geschrieben worden. Über entsprechende Erkenntnisse berichtete der baden-württembergische Gewerkschaftsvorsitzende Dieter Berberich in einem Interview der »Heilbronner Stimme« (Freitag-Ausgabe). Die meisten NPD-Funktionäre wären dazu nicht in der Lage gewesen, da sie zu ungebildet seien, sagte Berberich. Sie könnten oft nicht einmal einen geraden Satz formulieren.
Berberich forderte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf, den NPD-Verbotsantrag zurückzuziehen. »Es gab NPD-Kundgebungen, da soll die Hälfte der Teilnehmer aus V-Leuten bestanden haben. Sie haben angeblich auch verfassungsfeindliche Symbole in Umlauf gebracht, um sie anschließend wieder einzusammeln und als Beweise zu verwenden«, begründete der Gewerkschafter unter anderem seine Forderung.
»Zweifelhafte Methoden«
Sollte Schily versuchen, den Antrag durchzuziehen, dann gebe es eine Katastrophe, meinte Berberich. Vor dem Bundesverfassungsgericht könne sich kein Kläger auf Informationsschutz berufen. Die Identitäten müssten offenbart werden. »Und dann könnte zur Sprache kommen, mit welchen möglicherweise zweifelhaften Methoden gearbeitet wurde«, sagte der Polizeigewerkschaftschef.