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Praxisgebühr Kassen beteiligen sich an Mahnkosten

Bislang durften sich säumige Praxisgebühr-Zahler in Sicherheit wiegen: Mahngebühren blieben ihnen erspart. Nach der Einigung auf Kostenteilung sieht das anders aus - und das ist erst der Anfang.

Im Streit über die Mahnkosten für Praxisgebühr-Verweigerer haben sich Ärzte und Krankenkassen auf einen Kompromiss geeinigt: Rückwirkend zum 1. Januar 2004 und bis längstens 31. Dezember 2006 werden sich die Versicherungen an den fälligen Mahn- und Gerichtskosten beteiligen. Wie der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, am Mittwochmorgen bestätigte, ist dies das Ergebnis eines Spitzentreffens von KBV und Kassen am Vorabend in Berlin. Doch dieser Zustand soll nur ein vorübergehnder sein: Langfristiges Ziel sei es, per Gesetzesänderung die Kosten insgesamt den säumigen Zahler aufzubürden, betonte Stahl. "Der ehrliche Zahler der Praxisgebühr ist nicht der Dumme", so Stahl.

Säumige Zahler sollen Mahnkosten tragen

Deshalb forderten Ärzte und Kassen die Politik auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass spätestens ab 2007 notorische Nichtzahler selbst für Mahn- und eventuelle Sozialgerichtskosten aufkommen müssen. Den Ärzten entstanden durch die Mahnverfahren bislang Zusatzkosten von rund 30 Millionen Euro. Die meisten der Mahnverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Das Bundessozialministerium lehnt eine solche gesetzliche Regelung bisher ab. Angesichts der erwarteten Neuwahlen im Herbst ist ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auch kurzfristig nicht umsetzbar.

Im vergangenen Jahr haben 337.000 Versicherte die beim ersten Arztbesuch pro Quartal fälligen zehn Euro nicht bezahlt. Laut Stahl sind derzeit bundesweit 80 Verfahren gegen säumige Zahler anhängig. Das Inkassoverfahren soll weiterhin den Ärzten überlassen bleiben.

150 Euro Kosten für 10-Euro-Mahnung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen hatten das Mahnverfahren wegen der ungeklärten Kostenübernahme zum Teil ausgesetzt. Das Düsseldorfer Sozialgericht hatte im März entschieden, dass die Ärzte zwar die Zehn-Euro-Gebühr eintreiben dürfen; Mahn-, Porto- und Gerichtskosten aber selbst tragen müssen. Pro Prozess fallen für die Kassenärztlichen Vereinigungen derzeit 150 Euro an. Die Ärzte hatten daher gefordert, dass die Kassen die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

AP, Reuters AP Reuters

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