Die Bundesregierung will Journalisten und deren Informanten besser vor Strafverfolgung schützen. Ein am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, das Journalisten künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse veröffentlichen. Die Pflicht, bestimmte Informationen geheim zu halten, trifft demnach nur die jeweilige Amtsperson, nicht aber den Journalisten.
Darüber hinaus soll der Schutz von Journalisten vor der Beschlagnahme von Recherchematerial verbessert werden, erklärte Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Künftig soll nicht bereits ein "einfacher Tatverdacht", sondern erst ein "dringender Tatverdacht" gegen den Journalisten ausreichen, um eine Beschlagnahme anzuordnen, sagte die FDP-Politikerin.
Das "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" sieht demnach eine Ergänzung des Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches vor. Darin wird Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Zukünftig wird ein neuer Absatz die Anwendung der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" ausschließen.
Der Gesetzentwurf sei "ein klares Bekenntnis zu einer freien, unabhängigen Presse", erklärte die Ministerin. Eine freie Presse sei Grundvoraussetzung einer transparenten und offenen Gesellschaft. Journalisten müssen ihrer Aufgabe als "Vierte Gewalt" zur Kontrolle des staatlichen Handelns ungehindert ausüben können. Dies sei ein weiteres wichtiges Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte auf den Weg gebracht, erklärte die FDP-Politikerin. Die Bürger können auf eine freie und unbeeinflusste Berichterstattung vertrauen.