Verwaltungsgericht

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Günter Schabowski am 9. November 1989

Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen

Die Presse hat nach einem Gerichtsurteil ein Recht darauf, von der Stiftung Haus der Geschichte die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels zu erfahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster in Nordrhein-Westfalen am Dienstag und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. Geklagt hatte ein Reporter, der zu dem Schriftstück recherchierte. (Az.: 15 A 750/22)
AfD-Bundesparteichef Tino Chrupalla

Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung

In einem Rechtsstreit um Äußerungen des ehemaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme zur AfD will die Polizeidirektion das erstinstanzliche Urteil anfechten. Sie habe Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt, teilte die Polizeidirektion Oldenburg am Montag mit. Zwar fühle sie sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg "weitgehend bestätigt und bestärkt", erklärte Präsident Andreas Sagehorn. Sie halte aber auch die vom Gericht beanstandeten Aussagen Kühmes für zulässig.