Revision BGH prüft Urteil gegen Kofferbomber

Der Bundesgerichtshof schaltet sich ein: Die Verteidiger des Kofferbombers, Youssef al H., haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Libanese war zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er Terroranschläge auf Regionalzüge verübt hatte, die allerdings gescheitert waren.

Der Bundesgerichtshof wird das Urteil gegen den "Kofferbomber von Köln" überprüfen. Die Verteidiger des Libanesen legten gegen dessen Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen vielfachen Mordversuchs fristgerecht Revision ein, wie ein Sprecher des Düsseldorfer Oberlandesgerichts am Dienstag auf Anfrage sagte. Der "Kofferbomber" Youssef al H. war vor einer Woche als Haupttäter der gescheiterten Terroranschläge auf deutsche Regionalzüge verurteilt worden.

Al H. hatte zugegeben, am Nachmittag des 31. Juli 2006 mit seinem Komplizen Jihad H. zwei Kofferbomben im Kölner Hauptbahnhof in zwei Regionalzügen deponiert zu haben. Die Zünder lösten zwar aus, die Bomben detonierten aber nicht, weil in den Gasflaschen kein explosionsfähiges Gemisch war. Jihad H. war bereits vor einem Jahr im Libanon zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Verteidiger hatten Freispruch für Youssef al H. gefordert: Die Libanesen hätten es sich im letzten Moment anders überlegt und absichtlich nur Attrappen in den Zügen platziert. Ein gegenteiliges Geständnis Jihad H.s im Libanon müsse durch Folter oder Androhung von Folter erpresst worden sein, argumentierten die Anwälte.

DPA
DPA