Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte bis ins kleinste Detail offenlegen. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Gericht wies damit die Klagen der scheidenden SPD-Parlamentarier Otto Schily und Volker Kröning zurück.
Die beiden Kläger erzielten aber einen Teilerfolg: Sie müssen die Ordnungsgelder (22.000 Euro für Schily und 15.000 Euro für Kröning), die Bundestagspräsident Norbert Lammert ihnen auferlegt hatte, nicht zahlen. Schily und Kröning hatten sich dagegen gewehrt, dass der Bundestagspräsident Honorare aus ihren Anwaltstätigkeiten auf Euro und Cent genau wissen wollte. Die Transparenzregeln seien aber so formuliert, dass die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht verletzt werde, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Ordnungsgelder gegen die beiden Abgeordneten hob das Gericht auf, da die Richter darin einen Verstoß der Bundestagsverwaltung gegen die Gleichbehandlung aller Abgeordneten sahen. Während Einzelanwälte ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offenlegen müssen, gilt dies für Anwälte in Anwaltssozietäten nicht. Dies sei eine "gleichheitswidrige Verwaltungspraxis", erklärte der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer. Er forderte den Bundestag auf, die Regeln anzugleichen.