Strengstes Rauchverbot tritt in Kraft Bayerische Bevölkerung darf nicht mehr qualmen

Ausgequalmt: In der bayerischen Gastronomie darf von diesen Sonntag an nicht mehr gequalmt werden - das hat das Volk Anfang Juli so entschieden. Nur auf privaten Feiern bleibt das Rauchen erlaubt.

In der bayerischen Gastronomie gilt von diesen Sonntag an das bundesweit strengste Rauchverbot. Damit darf auch in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken, in kleinen Kneipen und Bars sowie in Bier- und Festzelten nicht mehr gequalmt werden. Nach jahrelangem Hin und Her der CSU-geführten Staatsregierung hatte sich die bayerische Bevölkerung in einem Volksentscheid am 4. Juli für ein solch striktes Verbot entschieden. Unmittelbar vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes riefen Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) und der Hauptinitiator des Volksbegehrens, Sebastian Frankenberger, Wirte und Raucher eindringlich auf, das Rauchverbot strikt zu befolgen.

"Das Volk hat in einem demokratischen Verfahren klar entschieden. Und das gilt es jetzt für alle zu respektieren - damit endlich einmal Friede einkehrt", sagte Söder der Nachrichtenagentur dpa in München. "Es ist gut, dass damit eine langjährige und schwierige Diskussion endlich zum Abschluss kommt." 61 Prozent der Wähler hatten bei dem Volksentscheid für das strikte Rauchverbot gestimmt. Frankenberger betonte, dass das ausnahmslose Rauchverbot der "Wille des Volkes" sei. Auch er appellierte an Raucher und an die Wirte, das Rauchverbot strikt zu beachten und umzusetzen.

Nur eine Ausnahme vom Rauchverbot in der Gastronomie gibt es: Bei privaten Feiern in Gaststätten, also etwa bei Taufen oder Hochzeiten, darf auch weiter gequalmt werden - das sehen die aktuell erlassenen Detailregelungen des Gesundheitsministeriums zu dem neuen Gesetz vor. Die Initiatoren des Volksbegehres hatten dies teils scharf kritisiert und angekündigt, die Ausnahmeregelung juristisch zu überprüfen. Söder wies Vorwürfe, die Ausnahmeregelung sei gesetzeswidrig, zurück. "Wir haben uns absolut an den Gesetzentwurf gehalten, haben eins zu eins den Willen des Volkes umgesetzt und zudem eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs beachtet."

Raucherclubs wird es nach Worten Söders auf keinen Fall mehr geben. Tricksereien von Wirten sollen nicht geduldet werden. "Da mache ich mir überhaupt keine Sorgen. Die Ordnungsbehörden werden sehr genau darauf achten, ob das Gesetz strikt eingehalten wird." In Städten wie München ist zur Überwachung des Rauchverbots in der Gastronomie aber keine eigene Raucherpolizei geplant.

Die 60 Bezirksinspektoren würden neben ihren anderen Aufgaben auch auf die Einhaltung des Rauchverbots achten, sagte der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle der "Abendzeitung". "Wir haben immer gesagt, dass wir keine eigene Raucherpolizei aufbauen." Wenn ein Bezirksinspektor sehe, dass in einer Kneipe geraucht wird, werde er reagieren, sagte Blume-Beyerle. Bei Verstößen könnten Bußgelder von 5 bis 1000 Euro fällig werden. Wenn ein Wirt sich nicht ans Gesetz halte, könne er seine Konzession verlieren.

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Christoph Trost, DPA