Relikt aus NS-Zeit
Verurteilte Homosexuelle werden nachträglich entschädigt
Erst 1994 wurde der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches abgeschafft, der Homosexuelle zu Straftätern erklärt. Mehr als 20 Jahre später sollen die Verurteilten finanziell entschädigt werden, doch das Geld ist für viele nur eine Nebensache. Ein Betroffener erzählt.