Endlich: Paragraf 219a fällt weg. Dank der Abschaffung des "Werbeverbots" für Schwangerschaftsabbrüche können vor allem Ärztinnen und Ärzte aufatmen. Den eifrigen Abtreibungsgegnern, die sie jahrelang schikaniert, angezeigt und verklagt haben, wurde die juristische Angriffsfläche entzogen. Und weil der Begriff so irreführend ist: "Werbung" meinte in diesem Fall nie Plakate an der Bushaltestelle – so etwas ist Medizinern in Deutschland ohnehin verboten. Unter "Werbung" nach 219a fallen sämtliche öffentlichen Informationen über angebotene Methoden und Abläufe in der Praxis. Ein Beispiel: Die Berliner Ärztin Bettina Gaber wurde 2019 verurteilt, weil sie schrieb, dass ein "medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre" zu ihren Leistungen gehöre. So gesehen ist der Beschluss der Ampel-Koalition vielleicht nicht gerade atemberaubend fortschrittlich – aber immerhin zeitgemäß.
Interessanter ist, wie die neue Regierung mit Paragraf 218 umgehen wird. Den gibt es immerhin seit der Kaiserzeit, und egal, wie sehr in der Vergangenheit gestritten und gerungen wurde: Die Bundesrepublik blieb stets bei ihrem Konstrukt der "straffreien Straftat". Heißt: Schwangerschaftsabbrüche sind zwar innerhalb der ersten zwölf Wochen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, aber grundsätzlich rechtswidrig. Legal sind Abtreibungen nur, wenn die Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet oder nach einer Straftat. Die freie Entscheidung einer Frau gegen das Austragen steht hingegen im Strafgesetzbuch. Direkt neben Mord und anderen Tötungsdelikten.
Die Gesetze verankern Abtreibungen in einer Grauzone
Nach dem Motto "Stellt euch nicht so an, ihr dürft ja" wird so getan, als sei diese Regelung eine Petitesse, die für Frauen und Ärzte keine Auswirkungen hat. Stimmt aber nicht. Die Gesetzgebung verankert Schwangerschaftsabbrüche in einer juristischen und moralischen Grauzone. Die Folgen sind gravierend: Mangelhafte Aus- und Weiterbildung der Mediziner, unzureichende Angebote vor allem im ländlichen Raum, unter Umständen bevormundende Gespräche bei der Pflichtberatung, Zeitdruck und Verzögerung. Solange der Eingriff rechtswidrig ist, wird es immer von vielen willkürlichen Faktoren abhängen, wie gut oder schlecht eine ungewollt Schwangere behandelt wird. Sie kann Glück haben. Oder Pech. Sie kann auch an einen Stümper geraten, der ihr lebenslange körperliche oder seelische Schmerzen zufügt – das kommt ebenfalls immer noch vor.
Aber nun haben wir eine neue Regierung, die sich vieles ermöglichen will. Legales Kiffen, Wählen ab 16, solche Sachen. Allerdings: Eine Veränderung des Paragrafen 218 kann sich ausgerechnet die selbsternannte Freiheits- und Selbstbestimmungs-Partei FDP nicht vorstellen. Der Kompromiss sei "das Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion und sollte aus Sicht der Freien Demokraten in seiner Grundkonstruktion auch nicht angetastet werden", lautete die Stellungnahme der Partei vor der Bundestagswahl.
Verbote verhindern keine Abtreibungen
So oder so ähnlich klingt es seit 1993. In dem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht ein bestehendes Urteil bestätigt. Seitdem tun alle Regierungen so, als sei es in Stein gemeißelt. Natürlich ist die Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, eine hochkomplexe, schwierige und fast immer leidvolle Situation – für die betroffene Frau. Gesellschaftlich jedoch ist die Frage ganz einfach zu beantworten: Ungewollte Schwangerschaften sind immer vorgekommen und sie werden immer vorkommen. Ein Land, das Frauen und ihre Lebensrealität anerkennt, kriminalisiert ihre Entscheidung nicht.
Seit Jahrzehnten weiß man: Verbote verhindern keine Abtreibungen, im Gegenteil. Wenn der Staat ungeborenes Leben schützen will, gelingt das nur mit unterstützender Politik für Frauen und Familien. Ein immer wieder zitiertes Beispiel sind die Niederlande. Dort stehen Abtreibungen unter Strafe, wenn sie gegen den Willen der Frau vorgenommen werden. Für alle anderen Fälle wurde früh eine wegweisend liberale Gesetzgebung eingeführt, mit dem Ergebnis, dass es weniger Abbrüche gibt als in jedem anderen Land. Auch Deutschland hat das erkannt und die Fristenlösung sowie Beratungen eingeführt. Die Frage ist also: Warum hält eine angeblich gleichberechtigte Gesellschaft trotzdem an Paragraf 218 fest? Warum ist sie so versessen darauf, die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft grundsätzlich als "rechtswidrig" zu deklarieren? Warum folgt sie einem Urteilsspruch, der seinem Zweck – dem Schutz des ungeborenen Lebens – erwiesenermaßen nicht dient und auch noch nie gedient hat?
Wir vertrauen künstlicher Intelligenz, aber keinen Frauen
Die Antwort ist einfach: Wir trauen Frauen nicht über den Weg. Wir glauben an künstliche Intelligenz und fliegende Autos, aber dass eine Frau ihre Lebensumstände beurteilt und verantwortungsvoll darüber entscheidet, was für sie am besten ist – das können wir uns nicht vorstellen. Hinter Paragraf 218 steht die Angst vor der "Normalisierung": Sobald Frauen dürfen, treiben sie gewissenlos und unüberlegt ab. Abbruch als Äquivalent zur Verhütung: Der Mythos von der irrlichternden, leichtfertigen Frau hat zwar mit der Realität nichts zu tun, wird aber hartnäckig aufrechterhalten. Außerdem geht es bei Paragraf 218 um Kontrolle: Wenn eine Frau schon Geschlechtsverkehr hat, ohne die Mutterschaft anzustreben, dann soll sie im Fall einer Befruchtung auch dafür büßen, indem der Gesetzgeber ihr klarmacht: Wir gewähren dir zwar die Möglichkeit, deine Entscheidung umzusetzen. Aber nicht das Recht dazu.
Wie absurd und frauenverachtend dieses Bild ist, zeigt der Blick nach Kanada. Seit Ende der 1980er Jahre gibt es dort weder Fristen noch Indikationen. Wenn eine Frau ihre Schwangerschaft beenden möchte, bespricht sie das mit einem Arzt. Da es jenseits der Entscheidung der Schwangeren keinerlei Reglementierung gibt, wären theoretisch auch Spätabtreibungen möglich. In der Realität kommen sie jedoch kaum vor. Insgesamt ist die Zahl der Abbrüche seit der Legalisierung gesunken.
In Deutschland soll es nun wieder darum gehen, die Versorgungslage zu verbessern. Doch solange Abtreibungen im Strafgesetzbuch stehen, bleiben Frauen und Ärzte angreifbar. Es ist nicht kriminell, ungewollt schwanger zu werden – das endlich anzuerkennen, ist weder eine Revolution noch der Untergang des Abendlandes. Es ist eine Tatsache.